Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 3 (1853)
- Issue
- Heft 8 (August 1853)
- Date
- 1853-08-01
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 84% known words query
- IRI
…/3129675-3129704-3129713--0830-3132210- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Wz Die Umgestättmtg ^v. Mig. ÄMÄe Hei 'Ken "Kr. d. neueren Zeit. 'Wr^icht; Wckn die^Me We^M ^St, HÄnnMrV M <gerne Jevermann ihres Wassers eilaben. So hat die Ve r falle nh ei t der j üdischreligi ösen AuPäirde Tallseiive "Von der Quelle unsererheil. Rel igton abgewendet; eine edlere Fassung, die wir ihr geben wollen, Mrd Tausende ihr Mieder zuwenden. Die alte Fassung, wir haben sie nicht zerstört — sie ist verfallen; die neue Fassung aber, die Assen wir bauen, wir Kinder der Gegenwart, um die Quelle zu erhÄlten für die'Geschlechter der Zukuttft. Die alten Steine, insofern sie noch tauglich sind, wollen wir immerhin benützkn, aberzebaut muß werden— das sei unser Lösungswort! — Jin Fmer ist der Tempel zerstört worden, und im Feuer der Begeisterung muß der^Bau einer innigen und geläutetten Gotteswerehrung wieder errichtet werden! Äuf, lassei uüs nicht säumen ^— Geschrieben am u eünten Abh 5613 (im August Leopold Stekn 2S AMorismen über Ä r ö u che und M i ß b r ä u ch e. (Fortsetzung v. Nr. 26, S. 166). 5. Das jüdische Weib im eignen Haarschmück. Nach dem Talmud darf ein israelitischer Ehemann seiner Mau den Scheidebrief(!) geben, lja er darf sie sogar ohne Erfüllung der ihr bei der Trauung gemachten Verschreibung ^^fortschicken, wenn sie ihr eigenes Haar sehen käßt. Dasselbe Gesetz wird im 8edulok»n Hruek (Lben-Sseser 1!5, ^t/) rigoros wiederholt. Ein solches Weib wird „eine UeHertreterin des jüdischen Gesetzes" MM iin genannt! — Und die rechtgläubigen Männer raels dvlden dennoch dieses bei ihren Frauen, bei ihren Töchtern?— Ich erinnere mich aus iMner Kindheit, daß eitte jüdische Frau, Pie nur faWe LoAen trug, nicht ihr eigenss Haar, als eine Mens (freche Feau) bei enier Strafpredigt in öffentlicher Synagoge zietnlich deutlich bezeichnet und der MgÄneinen MPachtiittg preisgegebÄl Wurde — und jetzt?