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Der israelitische Volkslehrer · 1853-08-01 · Heft 8 (August 1853) · page 6

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
3 (1853)
Issue
Heft 8 (August 1853)
Date
1853-08-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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IgZ Die Umgestaltung der religiösen Zustände das schloß von selbst die Sorgfalt für dessen Bildung mit ein- Die Gesetze des Staates hatten den Juden äußerlich und innerlich erniedrigt, die Gesetze des Staates mußten ihn, äußerlich durch die bessere Stellung, innerlich durch die bessere Bildung , wieder erheben. Dieß gebot nicht nur die Gerechtigkeit, dieß gebot auch die Klugheit, welche den Juden, der ein Jahrtausend lang niedergetreten war, nur durch bessere Bil dung und zeitgemäße ' Erziehung zur Würde des Bürgers erheben konnte. Wird wohl ein gebildeter Mensch sich selbst, eines gemeinen Verdienstes halber, dem Spotte Preis geben? Das aber that der Jude des Mittelalters; das thut er heute noch, dort, wo ihn die Weihe eines besseren Geistes noch nicht berührt hat. Bildung aber erhebt; Bildung entreißt dem Bettel, dem Schacher, jeder erniedrigenden Handthierung — diese Bildung aber darf nicht blos eine äußerliche, sie muß eine innerliche, und da wieder vorzüglich religiöse sein. Sie muß den Juden aus seiner Sonderstellung, in welche er zu seinem eigenen Tröste im Mittelalter sich gerne versetzt sah, indem er sich durch politische Größe in der Zukunft sür die Schmach in der Gegenwart entschädigt fühlte, herausheben, ihn seinen Blick auf das große Ganze richten lehren, und muß ihn namentlich von den Ketten und Banden eines so überladenen Ceremonienwesens befreien helfen, welches schon durch die Zeit seiner Entstehung und Vermehrung beweist, daß es nicht sür unsere Tage kann gegeben sein; welches wohl in den abgeschlossenen und abschließenden Judengassen geübt werden und die viele müßige Zeit daselbst ausfüllen konnte, das aber den Juden, der ins bürgerliche Leben hinaustritt, auf allen Wegen und Stegen hemmt und behindert. — ' Es sahen daher viele deutsche Regierungen, namentlich im Süden unseres großen Vaterlandes, ein, daß für die Bildung der Juden, und namentlich sür die religiöse, gesorgt werden müsse, und daß dies eine dringende Angelegenheit des Staates sei. Bald erschienen daher Gesetze, welche bestimmten, es dürfe kein Lehrer bei den Juden angestellt oder angenom-

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