Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 3 (1853)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1853)
- Date
- 1853-05-01
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Pesachftst W Gitzal. Aug gekommen fein, bevor er ftine eigene Religio^ also ver- SchWch behandeln könnte? Oder wenn ein nichtisraelitkscher Mitbürger in unser Gotteshaus tritt, — in unser Gvttes- Haus , Ä-OVN ^^j?'» N^ÄN N^H das so erhebend und begeisternd durch den bloßen Anblick wirken soll, däß der Bekenner eines jeden Glaubens in ihm sein Herz zur Andacht gestimmt fühle und unwillkührlich seine Hände zum Gebete sich falten — wenn er in dieses Gotteshaus tritt, und sieht, wie die Betenden nachlässig sich hin und her schaukeln, wie Einer zum Andern sich wendet, um entweder in ein Gespräch sich einzulassen , einen schwer zu unterdrückenden Scherz mitzutheilen, oder cin beliebtes Reizmittel aus silbernem oder gar goldenem Behältniß anzubieten; wenn er höret, wie in losgebundenem Stimmenkampfe, — ttillernd — mekelnd— schreiend, unharmonische Töne den Himmel erstürmen wollen; wenn er überhaupt statt Andacht und würdevoller Haltung nur Andachtslosigkeit und die unwürdigste Weise, Gott — Gott, den Herrn! zu verehren, wahrnimmt — — ich frage Euch: muß dann nicht immer noch die Judenschule, N^U^I 5wO^>, zum Spott und Gelächter werden? nicht eine sprichwörtliche Bezeichnung der Unruhe und der buntesten Verwirrung bleiben? — Das sind zwei Beispiele nur, aber genügend, nachzuweisen, wie die Att und Weise der religiösen Uebung allerdings die Veranlassung zu Spott, Hohn und Schmach werden kann. Moses selbst fordert von uns, seine Gesetze und Vorschriften der Art zu üben/ wNM'WVb O2NOI)N (5 M. 4,6), daß sie unsre Weisheit und Einsicht beurkunden und uns und unserm Glauben Achtung und Ehre in den Angen der Welt verschaffen. Auch die Räbbmen kehren in demselben Sinne: NNN!^ nl^^ „selbst die deutlich in der heil. Schrift verbotenen Handlungen sind gestattet, ivenn die Achtung und Ehre des Mannes durch die Unterlassung leiden würde." Ebenso haben die Gebote dann keine Geltung, wenn sie mit der Achtung, die jeder sich schuldig ist, im Widerspruche stehen. — Das, meine Brüder, beherziget vor Allem! Aber nicht nur auf religiösem Gebiete, sondern