Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 3 (1853)
- Issue
- Heft 3 (März 1853)
- Date
- 1853-03-01
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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72 Der israelitische Neligionslehrer men trifft, nicht nur unmoralisch, sondern auch zugleich im höchsten Grade unwissend ist. — Wie muß nun einem tüchtigen Lehrer zu Muthe sein, wenn er sieht, daß er sich von einem solchen Menschen — die Dümmsten sind ja meistens auch die Brutalsten — tyrannisiren lassen muß! Und welchen nachtheiligen Einfluß eine solche Einrichtung auf die Berufsfreudigkeit des Lehrers üben muß — das, hoffe ich, bedarf keines begründenden Wortes. Wenn solche Menschen dem Lehrer den Stab brechen können, wenn von dergleichen Subjekten die Existenz desselben abhängt, wie kann dann von Mnem zeitgemäßen, entwickelnden Religionsunterricht, von einer höheren Unterrichtsweise die Rede sein? Der Lehrer, der nur einigermaßen an die Sicherstellung seines täglichen Brodes — o, wie kärglich wird ihm auch dieses gereicht! — denkt, der darf, wie wir schon im ersten Theile gesagt, nicht lehren, wie es ihm seine bessere Einsicht, seine geläuterte Ueberzeugung eingibt; er ist der Willkür mit Leib und Seele verkauft! — Darum — und das wäre der dritte Punkt, der, sollen die Religionsschulen den Anforderungen der Zeit Entsprechendes leisten, nicht unberücksichtigt bleiben darf, ja, ich möchte sagen, vor den andern seine Erledigung finden muß, — darum, sage ich, gebe man auch hinfort die Religionslehrer nicht mehr der Willkür der einzelnen Gemeinden preis; sondern man lege sowohl deren Anstellung als Entlassung in die Hände einer hohen Staatsbehörde, und Vieles wird anders, besser werden. — Sollte dieses eine Sache sein, die auf besondere Schwierigkeiten stieße? —Wir können es nicht glauben. Man schaue auf unsere Nachbarländer Kurh essen und Nassau. In ersterem Lande hat sich schon lange die Staatsbehörde auch der israel. Religionslehrer angenommen; dort sind dieselben schon lange nicht mehr der rüden Willkür der Gemeinsten unter den Gemeinen preis gegeben; Nassau dagegen verdankt diesen schätzbaren Fortschritt der neuesten Zeit. In der für dieses Land von dem Ministerium des Innern erlassenen