Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 3 (1853)
- Issue
- Heft 3 (März 1853)
- Date
- 1853-03-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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im Großherzogthum Hessen. 7l in seiner Schule zu sehen. Und auch damals wäre er sicher nicht so glücklich gewesen, hätte nicht gerade der Vollzug einer Trauung den Inspektor (?) an den betreffenden Ort geführt. In einigen Stunden war über Bausch und Bogen die Sache abgemacht, die Schule für gut befunden, aber ein Zeugniß dem Lehrer, trotz der dringendsten Bitten nicht gegeben. Seitdem — es sind dies bereits 2 Jahre — hat jener Lehrer von seinem Vorgesetzten weder etwas gesehen, noch gehört. — Hat ein solcher Mann Interesse für die Schule und deren Gedeihen? — Gewiß nicht! — Wenn wir daher auch vollkommen der Ansicht sindMaß, mag man sonst von dem Verhältnisse der Schule zur Kirche halten, was man wolle, die Beaufsichtigung der Re l i g i o n s l e h r e sicherlich Niemanden mehr, als den Rabbinern gebührt, ihnen, welche die Einsicht und den Beruf dazu haben, das ganze Religionswesen, also auch dort, wo es sich am Wichtigsten geltend macht, bei der Jugenderziehung zu überwachen: so ist es eben darum Sache der Regierung, die Herren Rabbiner auf die Ausübung dieser Pflicht ganz besonders hinzuweisen, weil sie eine unerläßliche Bedingung ist, wenn es mit dem Schlendrian in den Religionsschulen anders werden soll. Freilich werden dem Rabbiner durch fleißigere Inspektion der ReLigionsschulen Kosten erwachsen; allein wir glauben, daß gerade hier der Staat eintreten müßte, um mit einem kleinen Opfer so Großes fördern zu helfen, die bessere religiöse Erziehung der jüdischen Jugend. — Ein anderes Uebel in Betreff der Beaufsichtigung der Religionsschulen, namentlich auf dem Lande, liegt in der Art und Weise, wie dem Lehrer ein Ortsschulvorstand bestimmt wird. Das grenzt — wäre der Gegenstand nicht so sehr ernst— wahrhaft ans Lächerliche, scheint fast unglaublich und doch rede ich lautere Wahrheit! Diese Behörde <!?) wird nämlich in manchen Gemeinden — ich spreche aus Erfahrung—aus den Gemeindegliedern, je auf ein halbes Jahr, durch's Loos — hört ihr? durch's Loos (!!) — bestimmt, so daß der Aufseher der Schule, wie sich's manchmal zusam-