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Der israelitische Volkslehrer · 1855-12-01 · Heft 12 (Dezember 1855) · page 31

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
4 (1855)
Issue
Heft 12 (Dezember 1855)
Date
1855-12-01
Page
– (sequence 31)
Language
German
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4Zg Ruudschas. stimmt ausbrachen. Außer dieser Gleichheit des Siegels, der frappanten Ähnlichkeit der Handschriften, des UmstandeS. daß das Papier, in welches die EiurückungSgebühren an die Expedition des Frankfurter Journals eingewickelt war, eingestandenermaßen aus einem Hefte deS Beschuldigten war, hatte die k. Staatsbehörde noch viele andere Judicien gegen denselben herasgebracht. ^o z^B. ^vaS die Orthographie hetrifft, ist eS allerdings merkwürdig, daß sowohl in den incriminirten Schriften als in der anerkannten des W. alle WörUr orthographisch richtig geschrieben find, mit Ausnahme dreier: „was, etwas und Kreuzer," von denen die zwei ersten in beiden immer mit ß am Schluß und das letzte klein und mit einem t in der Mitte (kreutzer) geschrieben find; eben so merkwürdig ist, daß in jenem Briefe statt Erpedition, Erpidion, mit i in der zweiten Sylbe, und ohne ti steht, und W. in Dictaten des Untersuchungsrichters das Wort eben so schrieb. Eben so auffallend gleich ist in den incriminirten Schriften und in den Briefen, die W. an seine Eltern schrieb, der Gebrauch ^rnd die Stellung der Wörter und Phrasen. So kommt hier und dort das Wort »verhasten« in subjektivem, intransttivem Sinne vor, z. B. das Verhasten (statt verhastet zu werden) ist nicht angenehm; die Inversion, z. B. nach Mannheim will ich reisen, u. dgl. Dazu kamen noch andere Umstände; z. B. als daS Placat gegen den Prinzipal deS W. bekannt ward, schickte ersterer diesen aus, ob er nichts Näheres über die Sache hören könne, und nach einer Viertelstunde kam er mit einem ganz gleichen Eremplare zurück, von dem er damals behauptete, er habe gesehen, wie es ein Mmm mir einem grauen Barte in einer gewissen Straße weggeworfen, worauf er es aufgehoben; wogegen er später in der Untersuchung behauptete, er habe es gesunden. Diese und andere Umstände wurden von dem königlichen StaatS- Procurator in meisterhafter Zusammenstellung geltend gemacht. Dagegen hoben die Anwälte hervor, daß das Siegel, sowie das Blatt aus dem Hefte zur Einwickelung des Halbengulden-StückeS von Anderen, ohne Wissen deS W., mißbraucht sein konnten, daß die Schriftenvergleichung überhaupt unzuverlässig sei; eben so wenig beweise, wie Herr Rinald bemerkte, die Gleichheit deS Ausdrucks, der Wortstellung, da ja bekanntlich Hauff sogar ein ganzes Buch in Ctauren'scher Manier geschrieben habe. — Eine schwierige Frage blieb zu beantworten übrig, nämlich: was den jungen W. bewogen haben könnte, in solcher Weise gegen seinen Prinzipal auhutretea, von dem er nur Liebes und Gutes erfahren. Diese Frage war es, welche die ganze Zeit über daS Gericht beschäftigt hatte. Dadurch, daß sowohl der Beschuldigte, als Alle, die sich seiner annahmen, immer seine und sem-s Vaters Frömmigkeit und strenge Orihvvorie zu seinen Gunsten geltend machten, war der k. StaatSprocurator auf den Gedanken gekomme», ob nickt gerade vielleicht Fanatismus deu jungen Mensche» zum Haffe gege» seinen Prinzipal aufgestachelt habe. Dieser Gedanke wurde besonder« durch einen Brief, der, wie bereits im Ottober-Hefte d. Zeitschrift

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