Mannheim
Compact Memory

Der israelitische Volkslehrer · 1855-11-01 · Heft 11 (November 1855) · page 19

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
4 (1855)
Issue
Heft 11 (November 1855)
Date
1855-11-01
Page
– (sequence 19)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3129675-3129718-3129729--1357-3131974
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

bei Rabbinerwahlen. 387 als vor nicht langer Zeit eine bekannte Rabbinerwahl in Frankreich, in Folge deS vielen ProbepredigenS und der Rücksichtslosigkeit, die dabei gegen die Candidaten geübt wurde, zu einem wahren Scandale geworden ist. In Deutschland steht demnächst, nach dem WahlmoduS der Ausschreibung, die Besetzung einer höchst wichtigen und bedeutungsvollen Predigerstelle in der Hauptstadt Oesterreichs bevor. Ist nun auch von den dortigen würdigen und einsichtsvollen Gemeindevertretern sicher zu erwar^ ten, daß sie dabei mit aller möglichen Rücksicht und Schonung deS Ehrgefühls vorangehen werden, so halten wir eS dennoch, bei der Nachricht über die Art des einzuschlagenden Verfahrens, die wir von glaubhafter Seite empfangen und in der „Rundschau" unseres Octoberheftes mitgetheilt haben, nicht für überflüssig, die Vorsteher der Wiener Jsraelitengemeinde, im Interesse ihrer selbst und der uns gemeinsam heiligen religiösen Angelegenheit, auf unsere obige Darstellung aufmerksam zu machen. Verhält es sich so, daß man auch dort fünf Probeprediger 5 Wut prix dem Publikum vorführen wolle, so haben wir zuverlässigen Grund, zu fürchten, es möchte mancher treffliche Mann die Möglichkeit, nicht gewählt zu werden, der Möglichkeit, auf solche Art blosgestellt zu sein, vorziehen; indem Jenes wie 1 zu 4. Dieses aber, wie 4 zu 1 sich darstellt. Ein Rabbinats-Candidat mag ein solches Wagstück auf's Gerathewohl unternehmen; wo man aber lediglich auf einen im Amte schon bewährten Mann reflektirt, da scheint uns zur Wahrung der Ehre und gebotener RückstchtSnahme kein anderer ModuS möglich, als derjenige, den wir oben in Anregung gebracht, daß man nämlich dem zur Probepredigr Einzuladenden wenigstens die Garantie biete, daß im Falle des Gefallens die Sache zu Ende, und er der definitiv Erwählte sei- Dieses ist nahezu eine Berufung, welche das Selbstgefühl des betr. ManneS hebt, während die ihr noch angefügte Bedingung die Freiheit der Gemeinde sicher stellt. — . L. S. 29*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.