Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 11 (November 1855)
- Date
- 1855-11-01
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3129675-3129718-3129729--1356-3131973- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
zgtz Ueber den Modus tegorie zusammengeworfen wird. Die Auszeichnung, deren mau ihn für würdig hielt, ihn vor Allen, wenn auch noch bedingungsweise, zu berufe», gibt ihm jedenfalls das Zeugniß des AusgezeicknetseinS, welches ihm verbleibt, auch wenn er durch den Umstand, daß seine Predigt mißfiele, nickt gewählt würde; denn jede Gemeinde weiß, von welch großem Einflüsse dabei gar manche Zufälle und Stimmungen seien, über welche der Prediger nicht gebieten könne. Anderseits tritt der also Eingeladene, im G-fuhle, daß er eine entscheidende Predigt zu halten habe, mit ganz anderem Bewußtsein auf die Kanzel, als wenn er sich sagen muß. der Eindruck, welchen er gemacht habe, werde durch nachfolgende Prediger geschwächt, und verblasse durch eine Reihe von Monaten, die zwischen seiner Probepredigr und der Wahl liegen mehr und mehr. Dabei bleibt dem Publikum der betr. Gemeinde, dessen Stimme allerdings gewürdigt werden soll, immer noch die Möglichkeit offen, sich, wenn der Prediger mißfalle, gegen seine Ernennung auszusprechen und so die Verantwortlichkeit Dewählenden Gemeinvevorstandes zu theilen. — Noch gerathener scheint eS bei solchem W^hlmodus. Ein oder mehrere Vorsteher begeben stch an den Orr des nach obiger Weise zu Berufenden, um sich über den wahrscheinlichen Erfolg seines Auftretens in ihrer Gemeinde durch persönliches Schauen und Hören ein Urtheil im Voraus zu bilden und darnach die Berufuug;u empfehlen oder zu wiLerrathen. Gewiß, die Ernennung eineS Rabbiners und Prediger) ist für die Gemeinde und ihre Zugend auf so viele Zahre hinaus von so entscheidendem Einflüsse, daß dagegen die Mühe, welche allenfalls eine solche Reise verursacht, keinen erheblichen Einwand bilden darf. — Wollte man aber gegen unsern Vorschlag einwenden, man sei es den angemeldeten tüchtigen Männern schuldig, ihnen wemgstens durch die Einladung jur Probepredigl eine Anerkennung zu zollen, so können wir dagegen versichern, es werde jeder Rabbiner gerne auf eine solche öffentliche Anerkennung Verzicht leisten, welche ihm möglicherweise ein öffentliches Desavouement in Aussicht «ellr. — Zu obiger Auseinandersetzung fühlten wir uns, als zu »einem Worte zu rechter Zeit," um so mehr gedrungen,