Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 11 (November 1855)
- Date
- 1855-11-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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der neuen Synagoge zu Sotheaburg. Z77 <d»8ek daZek^mjede Verherrlichung unseres Gottesdienstes begleitet zu sein pflegt. Die hiesige Zeitung äußert sich nämlich in ihrem Referate über unser Fest und den EinweihungS-GotteSdienst, wie folgt: »Nicht ohne Rührung und Ehrfurcht konnte man diese tausendjährige Tradition wahrnehmen welche, obwohl in etwaS veränderten Formen, doch noch immer Israels alte heilige Sitten und Gottesdienstweisen bewähret. Eine solche Feier muß dazu beitragen. daS Vorurtheil gegen Bekenner einer Religion schwinden zu lassen, aus welcher unser eigener Glaube stammt." — Möchte überall in Israel daS Licht und die Aufklärung, und in Folge deren die erhebende Verherrlichung Gottes in seinem Heiligthume zunehmen; dann wird gewiß die Annäherung der Menschen siegreich voran schreiten, und der Tag nicht mehr ferne fein, „wo der Herr einzig und sein Name einig." —?». Gottesdienstliche Reformen in Gothenburg. (Vom Herausgeber.) ES erscheint nothwendig, daß die Reform Act nehme von allen bedeutenderen Erscheinungen auf dem Gebiete gottesdienstlicher Gestaltungen, um nachzuweisen, wie allüberall ein gleichmäßiger Drang und inneres Bedürfniß sich geltend mache, daS, wenn auch die entsprechenden Formen an verschiedenen Orten verschieden sich manifestiren, doch in der Wurzel, woraus daS Leben entstehet, sowie in dem Streben, welches nach Entwikkelung in lichtvoller Höhe gerichtet ist, sich als ein gemeinsames, Selbstgefühl hebendes, freudige Hoffnung erweckendes, zu erkennen gibt. Wir werden daher nachfolgend eine kurze, übersichtliche Zusammenstellung der in der Rubrik bezeichneten Reformen geben, nach einer Bete-Ordnung, die unS von dem verehrlichen Einsender deS vorhergehenden Artikels in einem Hefte (Lövorl!- mvx v>ck LüästjevZten inom 5lo8ai3ka 5oer»awlwxev 5 t?ov» tdedorx. — klein 8°. — 29 S. 18SS, zugegangen ist):