Mannheim
Compact Memory

Der israelitische Volkslehrer · 1855-09-01 · Heft 9 (September 1855) · page 17

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
4 (1855)
Issue
Heft 9 (September 1855)
Date
1855-09-01
Page
– (sequence 17)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3129675-3129718-3129727--1297-3131912
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

von Rabbiner Gutmämu 329 von dieser Bedingung sind, wie ihn die Mischna ausspricht und der Talmud überall fest hält, wird dadurch nicht alterirt. — Richtig ist dagegen, was Herr B. späterhin sagt, daß nach Kiduschin fol. 37. NA^M ^LN^P I'V'I lßbe- und Levlratsgefetze) als (persönliche) und nicht als PZNZ?,—! (an daS Land gebundene) zu betrachten seien. 'Allein wir hatten es bei der Aufstellung dieses Arguments nicht mit der Ansicht des Talmuds, sondern mit der Erforschung der Absicht des biblischen Gesetzes selbst zu thun, und nach dem Ergebnisse dieser Erforschung schien uns das Leviraisgesetz allerdings mit den Besitzverhältnisscn des Landes Palestina in engem Zusammenhange zu stehen. Uebrigens haben wir selbst bemerkt, daß wir auf dieses Argument kein solches Gewicht legen, und hätten wir nicht noch andere, gewichtigere Gründe zu unserm Verfahren gehabt, so würden wir aus jenem allein keine praktische Folge hergeleitet haben. Es wird dann noch die Stelle aus Kiduschin fol. 38. a, angeführt: ^ttlp' 7^«O7^ ^2 s^5^2 72 Z7"W ^54^7 („Jedes Gebot, das den Israeliten auferlegt ward, für die Zeit, da sie noch nicht Ln Palestina waren, findet sowohl in wie außer Palestina statt") und daran die Bemerkung geknüpft: „die Gewohnheit des Aibbum ist anerkanntermaßen von alter Zeit her in Uebung gewesen, daraus solgt, daß das Gebot derselben noch immerfort in Kraft besteht. (Warum hat sie aber R. Gerschon abgeschafft?) Die Cbaliza ist natürlich mit jener verbunden, aber bloß als eine Verpflichtung, welche Personen vollziehen können und ohne Zusammenhang mlt dem Besitze des Landes " Dieser Behauptung, daß die Chaliza nothwendig mit Dibbum verbunden und eben so alt als dieses ist, widerspricht die Geschichte von Juda's Söhnen im 38. Kap. der Genesis geradezu. Denn hätte sich der überlebende Bruder von der Pflichtehe mit seiner Schwagerin durch die Zeremonie der Chaliza damals schon befreien können, so würde Onan und auch Schela ^durch diese der ibnen mißliebigen Pflicht sich entzogen haben, ohne sich Durch Umgehung des Gesetzes oder Vereitelung seines Zweckes das Mißfallen und die Strafe Gottes zuzuziehen. (Bergt, die bereits citirte Stelle des MaimoniveS im Moreh III, 49.) ll. Gegen daS zweite, von unS geltend gemalte Argument, daß dir Verpflichtung znr Vollziehung der Schwagerehe eigent- 25

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.