Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 9 (September 1855)
- Date
- 1855-09-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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von Rabbiner Gutman». 32S merkungen beizufügen, wo wir sie immer Kr nothwendig halten zum bessern Verständnis des Gegenstandes"^). Nach dieser Einleitung folgt die Übersetzung selbst, welche, wie bereits bemerkt, sich auf die wichtigsten Sätze unsrer Abhandlung beschränkt. — Wir wollen nun noch das Schlußwort, worin unser ehrenwerther College seine Ansicht von der Sache deutlich und unumwunden aussprichthier anführen: „So weit der Aufsatz des Rabbiner Gutmann. Indem wir denselben kurz zusammen fassen, sind wir berechtigt, die folgende Kette von Schlüssen unseren rabbinischen Gelehrten vorzutragen: 1. „Die Worte des Tertes INN' O'NN 12V '2 können nicht so verstanden werden, daß sie sich auf Brüder beziehen, welche durch große Meere oder weite Ländergebtete von einander getrennt sind. 2. „Das Gesetz, daß die Frau nicht die Erbin des verstorbenen Ehemannes ist, die Ursache zu diesem Gefetze, besteht nicht mehr, folglich ist das Gesetz selbst ohne Grund, weßhalb die Rabbiner es abgeschafft haben" **) zlLN) V^N. 3. „Die Ehaliza selbst ist eine Strafe für die Nichterfül. lung des Gesetzes über Uibbum; da nun das Gesetz aufgehoben worden ist, so kann die Strafe nach Recht und Billigkeit nicht mehr verhängt werden". 4. „Die Schuldigkeit von Yibbum und Chaliza fällt nicht der Frau zu, sondern dem Bruder des verstorbenen Ehes) Außer der Citation einer Stelle aus dem Talmud hat der geehrte Herr Wise nur eine solche Anmerkung beigefügt, und zwar sagt er in Bezug auf unsere Bemerkung, daß nach MaimomdeS in Moreh 7^^x"ss gar kein Mos. Gesetz, sondern eine Gewohnheit aus alter Zell her war, welche Moses beibehielt, und dabei durch den zweiten Theil teS Gesetzes, durch das Ausziehen des Schuhes, diese Sitte zu motificiren over zu mildern suchte, um dem Bruder des Verstorbenen Gelegenheit zu geben, sich von der unerwünschten ehelichen Verbindung;n befreien: „Wir sehe» nicht ein, warum der Verfasser die Autorität res Maimoni des citirt, wenn die Lache m der Bibel selbst (Gen. 38.) erzählt wird." Allein in der Erzählung der Genesis wird von der Chaliza gar keine Erwähnung gemacht, und diese ist es ja eben, worauf hier der Nachdruck gelegt wird. **) Mißverständnissen vorzubeugen. reSp. den Verfasser gegen solche sicher zu Kellen, muß hier ein für allemal bemerkt werden, daß k. Gerschon nicht den Vollzug der Leviratsehe (Widdum) verboten oder aufgehod?.:, aber ein-., Bann darauf legte, daß kein Israelit? zu gleicher Zelt mit zwei Frauen verehlicht sei, so daß dadurch, ln Fallen, wo dec Levir schon verheirathet war, allerdings eine, der Aufhebung gleichkommende Beseitigung der Leviratsehe eintrat. (Vergl. hier die MeinuagSdifferenz in Lden-Uatzse? jj t, 10. Anmerkung. — s. auch unser Religionsbuch ,5«"» umi-va« S. l55.) — Aumerk. der Red.