Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 9 (September 1855)
- Date
- 1855-09-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Berufsfteudigkeit der Lehrer. »17 Kinder hat, wenn ihm noch die Pflicht obliegt, alte Eltern zu ernähren oder Geschwister zu versorgen, wenn er, der in Armuth Studierthabende, noch Schulden auS seiner Studierzeit abzutragen hat. da bleibt dem unverheiratheten Lehrer nichts übrig als daS Cölibat, oder wenn er sich, und eS ist dieses der Sittlichkeit wegen nothwendig *), verheirathet, eine traurige Aussicht in die Zukunft. Wenn nun gar für einen Lehrer, der Vater einer zahlreichen Familie ist und somit in den gewöhnlichen Jahren kaum im Stande ist, die nölhigsten Bedürfnisse herbeizuschaffen, Nothjahre eintreten, dann ist Armuth und Elend ihm sehr nahe, und wo soll er dann die zu seinem Berufe nölhige Freudigkeit hernehmen? — Die jüngsten Jahrgänge haben uns zur Genüge dargethan, wie schlimm der israelitische Lehrer ökonomisch gestellt ist, und daß, wenn die israelitische Volksschule nicht Rückschritte machen soll, vor allem die Gemeinden darauf bedacht sein müssen, ihre Lehrer besser zu besolden. Verfasser dieses kennt manchen wackern Schulmann, der von seinem Berufe früher ganz durchdrungen und demselben sich mit Leib und Seele gewidmet hat, der eS sehr bereur, diesen Beruf ergriffen zu haben, weil er dadurch nicht in den Stand gesetzt wurde, die Pflichten gegen die Seinigen gehörig zu erfüllen. Während diese Männer früher, da die Roth nicht wie ein geharnischter Mann auf sie eingebrochen, junge Leute für den Lehrerberuf zu gewinnen und zu begeistern strebten, erlaubt es ihnen gegenwärtig ihr Gewissen nicht, zur Wahl eines Berufes anzurathen, der des Unangenehmen so viel, der Gefahren und Versuchungen so manche mit sich verbindet, und wo Dank und Anerkennung so selten ist. — Schreiber dieses hatte jüngsthin Gelegenheit seine Gedanken über dieses Thema in einer Vorstellung an den hohen Erziehungsdirektor des KantonS Aargau auseinander zu setzen, indem er von der Tit. Lehrerconferenz des Bezirks Zur; ach erwählt war, im Namen deS Vereins und im Anschlüsse an den sammtlichen aargauischen Lehrerstand bei der Hohen Behörde um Erhöhung der Lehrerbesoldung zu petitioniren. Er nimmt sich nun die Freiheit einen Theil dieses Aktenstückes, insoweit es für israelitische Lehrer und Schulfreunde nach seinem Erachten Interesse haben kann, in Ihrer verehrlichen Zeitschrift mitzutheilen: „Die Klage über allzugeringe Besoldung der Volksschullehrcr ist nicht neu; sondern so alt als die Bestrebungen um Verbesserung des SchulstandeS, indem alle Männer, welche für bessere *) Vgl. die Nachschrift des Herausgebers. Auw. 5. Ret.