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Der israelitische Volkslehrer · 1855-08-01 · Heft 8 (August 1855) · page 22

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
4 (1855)
Issue
Heft 8 (August 1855)
Date
1855-08-01
Page
– (sequence 22)
Language
German
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S00" Uebtr die Äainett GitteS sündhaste-Wiise wird dieser Ausdruck auch dem L. Chananja zugeschrieben, so er sich dadurch der Strafe des Feuertodes durch j die Römer schuldig gemacht habe. Denn mag man bei dieser-Erzählung (^dodasara Fol. 17 und 18) die Erklärung Raschi'S oder die anderer Rabbinen vorziehen, jedenfalls wird mit den Worten llVN Ndi MIN N'NN der Vorwurf gemacht, R. Chananja habe den heiligen Namen Gottes profanisirt*). — Nach dieser Episode schreiten wir zur Erklärung der Namen GotteS. (Fortsetzung folgt.) SV. Reeensione n. Geschichte des Volkes Jisrael von Vollendung des zweiten Tempels bis zur Einsetzung des MackabäerS Schimon zum Hohen Priester und Fürsten, von Dr. L. Herzfeld, Braunschweigischem Landesrabbiner. Erster Band 465 S. gr. 8. (Beurtheilt von Dr. I. M. Jost.) Dies Werk, dem noch ein Band folgen wird, schließt sich au daS ftüher erschienene Werk, Geschichte des Volkes Zisrael, welches von der Zerstörung deS ersten Tempels beginnt, als zweiter Band^ an, besteht aber auch für sich. Wir haben jenes Werk seiner Zeit gebührend gewürdigt, und darin einen bedeutenden Fortschritt in der Ermittlung der Geschichte der überaus dunkeln Jahrhunderte, die es behandelt, erkannt. Die vorliegende Fortsetzung ist das Ergebniß ausgezeichneter Forschung, tüchtiger Umsicht, und redlicher Wahrheitsliebe. Wir haben eS, während es heftweise versendet wurde, mit ernster Theilnahme und scharfer Aufmerksamkeit durchgelesen, sind den einzelnen reichen Nachweisungen und Untersuchungen prüfend gefolgt, und begrüßen mit Freude die Abschließung des ersten Th^tt^s. Der Verfasser beobachtet seinen übermäßig verwickelten Gegenstand mit seltener Ruhe und Besonnenheit, zersetzt die Quellen biS auf die kleinsten Bestandtheile, gibt über alle von ihm Wie das Aussprechen des Nammens in gewissen Fallen erlaubt war^ so.wurde nach biblischem und talmudischem Rechte der GotteS- »attrrer nur dann für strafbar gehalten, wenn er diesen heiligen Namen da. de» aussprach. Bergt. Saalschütz Mosaisch. Recht. Thl. II. Nr. S!5 und 617.

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