Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 8 (August 1855)
- Date
- 1855-08-01
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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298 Ueber die Mmen ÄotteS wurde. So wird uns im Talmud erzahlt, daß der vierbuchstabige Name nach seiner Lesean und Bedeutung von den Gelehrten einmal, nach Andern zweimal wöchentlich den Schülern mitgetheilt wurde*), ja daß Raba diesen Namen im öffentlichen Vortrage erklären wollte **). Demnach war selbst nach der Zerstörung des Tempels das Aussprechen des Tetragrammaton unter den Gelehrten esoterisch gestattet und nur von dem eroterischen Aussprechen wurde abgemahnt. Demgemäß wurde innerhalb der gelehrten Schulen auch außerhalb des Tempels der Oll? ausgesprochen und erklärt. Nur vor öffentlicher Volksversammlung galt der unterscheidende Brauch, in dem Tempel allein und keineswe gsin andern Gebetshäusern den vierbuchstabigen Namen beim Priestersegen auszusprechen (Sota eap. VII. §. 6. ONN NN ",Q1tt TD^QII 12^122). Wie die Priester beim Segnen des Volkes, so sprach auch der hohe Priester bei dem Loosen der Sündenopfer und dem Gebete um Sündenvergebung am VersöhnungStag den Namen nach seinen Buchstaben, (^oma (?ap. IV, t. l und VI §. 2)***). Der genannte Unterschied, welcher zwischen dem Tempel und den Gotteshäusern in den Provinzen gemacht wurde, gehörte zu den Auszeichnungen, wodurch der Tempeldienst vor den andern Gottesdiensten bevorzugt wurde 1°). involviert aber durchaus kein Verbot den Namen außerhalb des Tempels auszusprechen, da ein solches Verbot mit dem angeführten Berichte über die Schulen im Widerspruch stände. Noch weniger darf angenommen werden, als hätten die Priester nach «) Kidufchin 7t ^.: xzp "1NZN *Q *Q TQ^! NVM NNtt Q^S sTPI^Q^ MM ^LNV V^2N N^NM V'VPS **) IdiS. xiz^ d^INN ^« ^^''SD N^^v^ "QO 2n Viesen beiden Stellen handelt eS sich nicht um eine metaphysische Erklärung des göttlichen Ramens, sondern um Leseart und einfache Bedeutung lMseni IvM'Zi INI'NIN Vlk'Nj))', denn methaphyfische Untersuchungen »der das Wesen Gottes waren auch in den Schulen untersagt (Ons^a d^VlT^V. welcher eS auf den Inhalt bezieht, da allgemein bekannt gewesen fei. im > Anhören des göttlichen Namens NIN'' aus vem ü veS hohen Priesters Ach niederwarf, galt nicht dem Namen GotteS - Venn das Volk kniete ja sonst nicht nieder, weun dieser Name im Tem- V^'^^^-^^^ lodern geschah wegen des Sündenbekennt- Miche?eS^^ ^" Gelegenheit AuS- ^) Losen Ssscdzu» cUp. IV, §. 2 und 3.