Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1855)
- Date
- 1855-07-01
- Page
- – (sequence 40)
- Language
- German
- Belongs to
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»uudschau. 277 ia dieser Anstalt den Religionsunterricht ertheiteu oder beaufsichtigen? Wen» es ia dem Maße geschieht, wie er ihn den dortigen Seminaristen ertheilt, so dürfte im Voraus das Urtheil zu fallen sein. Denn die Würzburger Seminaristen werden von dem Herrn Rabbiner zu gar gelehrten Männern, die jüdischen Quellen zu benützen verstehen, gebildet, den» ße empfangen wöchentlich, ja wöchentlich — zwei Stunden Unterricht. Aber die stndirten Herren, und trügen sie auch einen noch so imposanten Bart, habe» immerhin absonderliche Dinge. Lehrt nur unsre jungen Lehrer, ihren Magen vor einem frühzeitigen Zusammentreffen von Milch- und Fleischspeise» bewahren, sehet darauf, daß sie ihre Namen, wie Cbajim. Mandel zc. uicht i» Heinrich, Emil zc. metamorphofiren, gießt etliche Perakim Mischnajoth und einige Quintchen dazu, und der jüdische Lehrer ist fertig. Solche Subjekte find jetzt eine gesuchte Waare, besonders in den Landgemeinden, und find sie gar nicht im Seminar gewesen, desto besser. Sie find die ersten und letzten „in der Schule," inspiciren die Küchen und wollen nicht stin, wie die bisherigen Lehrer und das find die Männer der Zeit. Die Regierung von Mittelfrauken, strikte alle Gesetze auf das jüdische Schulwesen gleichmäßig anwendend, hat jedoch kürzlich die Anstellung eines solchen Lehrers abgeschlagen und ihn erst nach befohlener Beibringung vorschriftsmäßiger PrüfungSzeugnisse als Verweser zugelassen. Dagegen hat dieselbe höchste Stelle einem kränklichen Lehrer auf Staatskosten eines, da kein geeigneter israelitischer vorhanden war. christlichen GeHülse gegeben. Die Kgl. Negierung von Nntcrfranken, welche sich die Besetzung der israelitischen deutschen Schulen selbst vorbehalten hat, soll kürzlich eine solche Stelle einem nicht vorschriftsmäßig gebildeten Mann mit Umgehung würdigerer Männer zuertheilt haben. Wäre dem so — und bis zu unsere« nächsten Bericht werden wir Authentisches darüber wissen — man müßte es im Interesse der guten Sache betlagen, denn eS würde den Anhänger» des unbedingten Präsentationsrechts in dem ausgedehntesten Sinne des Worts, wie eS dermalen von der israelitischen bayerischen Gemeinde geübt wird, »eue Waffen in die Hände geben. Ein solcher Akt deS Lvlf-Lo- 7«n»?m«vt in Lehrersachen liefert uns ein jüngstes Ausschreiben der israelitischen deutschen Schulstelle zu Sulzbach in der Oberpfalz. Da will, mir nichts, dir nichts, ein Lehrer auf drei Jahre angestellt werden, dem zugleich die Zahl der Schulstunden, die Zeit der Ferien ,c. souverän festgestellt und wenn er sich gut aufführt, auch ein Anspruch auf eine Zulage gemacht wird, ganz so, als wären gar keine Gesetze über die stabile Anstellung der Lehrer, über die Schul- und Ferienzeit zc. vorhanden, und das noch in einer Stadtgemeinde, welche, dem Vernehmen nach, einen gebildeten Mann zum Vorsteher hat. Wissen die Schulbehörden in Sulzbach, weiß die Kgl. Regierung in RegeuSburg von diesen Vorgängen? —Jndeß steht eine solche Erscheinung uicht vereinzelt bei unS da. Während die Anstellung eines ReligiouSlehrerS iu den kleinsten Gemeinden mit aller Strenge befohlen und /