Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1855)
- Date
- 1855-07-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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243 Bayerische Kammer-Verhandlungen Armen oder minder Besteuerten sein Glück versagen; er kann reich werden und es öffnen sich ihm die Pforten zum Paradiese der Volksvertretung. Die Ausschließung beruht also auf äußerlichen, wandelbaren Umständen, nicht auf Verhältnissen, die den inneren und innersten Wesen der Menschen angehören. Der Jude aber — nur durch Verläugnung seines Glaubens kann er dieses Rechtes theilhastiq we^»n; zum Paria ist er erniedrigt, eine ausgeschlossene Kaste ist seine Religionsgenossenschaft. Wie konnte Herr Ruland so herzlos sein, diese beiden, den um seines Geldes und den um seines Glaubens willen ausgeschlossenen, mit einander zu vergleichen? — UebrigenS verwahrt sich Herr Ruland im Eingange seiner Rede aufs Feierlichste gegen den Vorwurf gehässiger Gesinnung und versichert, daß eS ihm von Herzen wehe thue, verletzen zu müssen. Das ist schon etwas; und wir nehmen Act davon, daß die BehandbiNA de? Zndenfrage schon dahin gediehen ist. daß die Gegner sich gezwungen fühlen, ihr Votum vor dem Forum der Humanität zu entschuldigen. Herr Ruland behauptet nun in seiner ersten Rede — denn der heilige Eifer trieb ihn, das Wort zweimal zu ergreifen—nur das Princip, nur das Dogma bewege ihn. für Ausschließung der Juden zu stimmen. Dagegen ist nun schon oft bemerkt worden, daß das Dogma, worunter der Soetvr tdsowMav doch gewiß das katholische versteht, nothwendiger Weise auch die Protestanten von der Kammer ausschließen müsse, ja, — wie die Geschichte zeigt — wenn eS anginge, auch würde. — Wir wollen aber auf diesen Sinwand nicht weiter eingehen; Herr Ruland erlaube uns eine andere Frage. Ist es eine Auszeichnung für daS Christenthm», daß gerade sein Dogma es ist, welches Anderglaubende m ihren theuersten Rechten beeinträchtigt? DaS Zudenthum hält in dem bekannte Ausspruche: VN*? v' Q^PN mvl« 'INN „die Frommen der nichtisraelitischen Völker haben Amheil an der ewigen Seligkeit," sogar zum himmlischen Bürgerrechte alle Menschen, ohne Unterschied deS Glaubens, zulässig und das Christentbum will ihm soweit nachstehen, daß es nicht einmal das irdische Bürgerrecht Aller zugänglich