Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1855)
- Date
- 1855-07-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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AS. Die Bayerischen Kammer-Verhandlungen über die Judenfrage (Schluß von Nummer 24. Seite 135) D i e G e g n e r. Herr Ruland, katholischer Geistlicher, Docter der Theologie, Prediger der Nächstenliebe, Verkündiger des Friedens, übernimmt das traurige Amt, aüvoeatus äiadoli zu sein, daS böse Princiv der Ausschließung und Rechtsverletzung um des Glaubens willen, zu vertreten. Derselbe thut sich viel zu Gute darauf, daß er allein im Jahre des Heils 1848, als die allgemeine Gleichberechtigung aller Eulte mit tausendstimmigem Zuoel in der Kammer aufgenommen wurde, seine Kälte nicht verlor und mit Nein antwortete. Er nennt jenen Moment den schönsten seines Lebens, und wir beneiden Herrn Ruland wahrlich nicht um diese Liebhaberei, sondern bedauern ihn aus herzlicher Bruderliebe, wenn sein Leben keine schöneren Momente aufzuweisen hat. DaS aber muß zugestanden werden, Herr Ruland blieb sich consequent; obgleich eS wieder höchst sonderbar ist, wenn derselbe, der Mann der starren Confequenz, die betreffende Regierungsvorlage vertheidigen will, das Zeugniß der bieg- und schmiegsamsten Jnconsequenz. Auch muß es demselben übel zu Muthe gewesen sein, als er diese Vertheidigung führte, denn dieselbe ist von der armseligsten Logik dictirt. Herr Ruland meint, weil man Leute nachdem Census ausschließe, so dürfe man auch Leute nach dem Glauben ausschließen. Nun ist freilich auch Erstens nicht nach dem Evangelio; denn dieses schließt die Armen keineswegs vom Himmelreich auS, vindicirt ihnen vielmehr die besondere Liebe des himmlischen DaterS, und nun findet'S Herr Ruland mit den Grundsätzen des christlichen Staates übereinstimmend, sie stiefväterlich zu behandeln und von den heiligsten Rechten auszuschließen. Doch abgesehen davon, kann Niemand des