Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1855)
- Date
- 1855-06-01
- Page
- – (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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t» Kr heiklgm Schrift- 22» tvsrtung mit geringerer Bestimmtheit gegeben zu werden vermag ist die: wie lange her mag es wohl sein, daß die Aussprache dieses heiligen Namens ganz und gar vermieden wurde? Daß die griechische Uebersetzung der 70 schon überall das Schreiben des Namens 7N?V stets meidet und dafür «^05 setzt, ist bekannt. Geiger (Lesestücke aus der Mischnah Anm. 24, S. 46 u. 47) vermuthet daher, die Scheu diesen Namen (Tetragrammaton) auszusprechen und dafür den Namen „Adonai" zu gebrauchen sei von den griech. philosophircnden Juden ausgegangen. Zn der That übersetzt die I.XX die betreffende Stelle 3. Mos. 24, 56. MV* NIL) MN' Oro^'^Qv oro^ zeii^'ov, 5«v«res 5«varov55e,, ohne diese Worte auf das Verbot der Lästerung zu beziehen. Auch Phils, de? Repräsentant der jüdisch-griechischen Philosophie, legt die fragliche Schriftstelle so aus, als sei das Aussprechen des vierbuchstabigen Namens im Allgemeinen verboten*) — Allein auch Zosephus, ein Palästina äußert sich darüber, daß die Aussprache dieses Namens nicht gestattet sei**). ES solgt daraus, daß die buchstäbliche Aussprache zur Zeit Josephus im Leben gemieden wurde, und zwar von den Juden in Palästina nicht weniger, als von denen in Aegvpten. Diese fromme Scheu vor dem Aussprechen des vierbuchstabigen NamenS war jedenfalls auch zur Mischnazeit, somit in Palästina verbreitet. Denn die Stelle Sanhedrin X.!. "DIN 55255?M'M552 Q^N 7155 „Auch derjenige (hat keinen Anthetl an der zukünftigen Welt), der den Namen Gottes nach seinen Buchstaben ausspricht" ist ein deutlicher Beweis, daß schon damals eS für eine schwere Sünde gehatten wurde, den Namen auszusprechen, oder daß schon ein Unterschied zwischen der buchstäblichen und der nach der masoretischen Punktation üblichen den göttlichen Namen Iao ausspreche» vertbeidigt. Allein eS läßt sich annehmen, die Juden jener Zeit vermieden schon vie eigentliche AuSsvrache, kannten sie vielleicht nicht ejnmal. und Iao. welcher Name sich auch bei Diod. Sic. l. 94 findet, sei der Name Bei der Begleichung mit Jacob iü der Unterschied zwischen z und 71 übersehe». Die Bildungen Jihve und Iehve find mehr Verbalals Nominalformen, während die Lehrweise Zahve eine oft vorkommende Nominalbiltung ist. Äs liegt mir Philo nicht vor. Die treffenden Stellen finden fich citirt in Michael. Mos. Recht, Th. V. §. 25l. aus welchen hervorgebt, daß nach Phjlo'S Anschauung sogar auf das Aussprechen des göttlichen Ramens zur Unzeit Todesstrafe gesetzt sei. Zosevh. ävtiy. II. 4. X«» 0 Aeo'5 »v^es <555»«»re» i«vri?v »^051770^«^ ov zr^ore^op e»5 «rA^«50V5 »«^XAvTisav, ne^i 175 ov j5V» A/zt»5 v>^L5V.