Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1855)
- Date
- 1855-06-01
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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Ueier Mittlerschaft im 3-denthume und daS Sprechen und Antworten der heiligen Spruche -rV« u. s. w.) zu ermöglichen. Ganz dieser Anschauung zufälliger Berufung entsprechend, schreibt Maimon.. vom Gebete 8, 4: UN ^SNQ 7^7!' NySN d<'N ^21" v^vl^ „Wie wird das Gebet der Gemeinde abgehalten? Einer soll laut beten, und die Anderen zuhören." So erhellt es auch aus allen Stellen, wo im Talmud die Anfänge der Vorbeter-Funktionen gegeben sind; Berachoch 33, b. ttl'k"ÜN 5<1NN) Megilla 23. d.; Taanith 15. 16. a., in welch letzterer Stelle selbst bei dem feierlichen Gottesdienste der allgemeinen Fasten nur von einem zufälligen Berufen lT^Q'NT» ^^O^Q) eines Mannes zum Porbeten die Rede ist. Namentlich beweist die Stelle Berachoth 34, a.. worin gesagt wird, daß Wer aufgefordert werde vorzubeten, sich aus Bescheidenheit dessen zuerst weigern solle, klar und unzweideutig, daß hier von einem Amte durchaus nicht die Rede sei, wie solches doch, wenn dabei etwa an einen Ersatz des im Namen der Gemeinde opfernden Priesters, an eine „Repräsentation" oder gar Mittlerschast zu denken wäre, füglich hätte der Fall sein müssen. Ein Gemeindediener (NO227t?N) war nochwendig, ein beamteter Vorderer, da anfänglich auch der Geberenoch wenig waren, nicht. Vielleicht wurden später in manchen Gemeinden, als das Bedürfniß zur festen Anstellung eines Vorbeters durch die Anhäufung der Gebete nothwendig wurde, beide Aemter verbunden, woraus die Verwechslung, resp. Gleichbcnennung mit dem »ekasan« sich erklären ließe. Später «rst hob sich das Vorbeteramt mehr und mehr, als die Okasaniiu zugleich kaitamw wurden, und aus dem reichen Schatze ihrer religiösen Empfindung, wie ihrer Kenntniß der religiösen Literatur die Liturgie mir ihren E^ Mit dem Versinken des Synagogengottesdlenstes, mit dem Abhandenkommen seiner Wurde, sank auch das Vorbeteramt, kam auch diesem, wie seinen Trägern, die nur zu oft nichts Anderes als müßige, selbstgefällige Quasi-Künstler waren und spielten, die Würde abhanden; und steht sicher zu erwarten, wie die Gegenwart bereits zeigt, daß mit der Hebung des Cultus auch das Vorbeteramt wieder an Bedeutung, und als natürliche Folge auch die Person deS VorbeterS. welchem zur Veredlung der Gottesdienstweise wieder eine entsprechende, höhere Wirksamkeit angewiesen ist, an Würde und Hochachtung gewinnen werde. — m, ..^/^^^ es nicht nöthig. zur Apotheose einer Mutterschaft zu schreiten.-Ebensowenig ist diese Ansicht durch den Umstand motivirt, daß der Vorbeter Andere durch daS AuS-