Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1855)
- Date
- 1855-06-01
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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»Ä Ueber Mittlerschaft im Judenthume, resp. die Stellung des Vvrbeters (Replik.) (Vergl. Aprilheft Nr. 27. Ueb« Mittlerschaft ,e. v. vr. Adler.) Indem wir auf die obige Deduction unseres geehrten Freundes, unsere frühere Ansicht festhaltend, erwiedern, scheint uns vor . Allem ein großer Unterschied obzuwalten zwischen einem Boten (N^5?1 und einem Mittler (^2vd5). Jenen kennt das Judenthum, diesen nicht. Der Bote stehr unter, der Mittler über un6; jener handelt in Auftrag, vollführt also blos Das, was sein Auftraggeber ihm befohlen, dieser aber, der Mittler, thut aus seinem eigenen Schatze der Kraft und des hingebenden Willens Manches hinzu, um unsere Unzulänglichkeit aus der Ueberfülle seines Verdienstes zu ergänzen. Das Letztere ist die Grundanschauung des Christenthums; das Judenthum aber läßt Jedem von uns unmittelbar aus Gott den Strom der Gnade zukommen, wodurch die Ergänzung unserer Unzulänglichkeil stattfindet, und um welche Jeder von uns sich unmittelbar im Gebete zu dem ewigen Urquell begeben kann und soll. Ter Vorbeter kann daher nimmermehr ein Mittler, sondern nur ein Vermittler bei der öffentlichen Andacht genannt werden, nicht ein „Triebrad," wie sich unser Freund ausdrückt, sondern ein Einigungspunkt für die betende Gemeinde. Das ist hohe Stellung genug; und wenn daZ Vorbeteramt im Laufe der Zeiten sank, so geschah dieses aus ganz anderen Gründen, als weil man sich seines Ursprungs nicht mehr bewußt gewesen wäre. Das Vorbeteramt verdankt seine Entstehung nicht dem nothwendizen Ersätze einer untergegangenen Institution, war nicht aus dem Drange einer tieferen religiösen Idee hervorgegangen, sondern war lediglich die Folze eines mehr äußerlichen Bedürfnisses. Die betende Gemeinde bedurfte eines Mittet- und Anhaltspunktes, weßhalb auch anfänglich eine bestimmte Persönlichkeit zum Vorbeten nicht vorhanden war, sondern, wenn die nölbige Anzahl zum gemeinsamen Gebete sich zusammengefunden, wurde irgend Jemand aufgefordert, vor die Lad^ zu treten (NI'NN "N",'), um die gemeinsame Andacht N*