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Der israelitische Volkslehrer · 1855-05-01 · Heft 5 (Mai 1855) · page 24

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
4 (1855)
Issue
Heft 5 (Mai 1855)
Date
1855-05-01
Page
– (sequence 24)
Language
German
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für Hie ne« Hsuptsyvagoge zu Franksmt a. M.-----187 dieß in Betracht der Gesammtheit, so ist in Betreff des Einzelnen nicht minder gewichtig der Umstand, daß alle menschlichen Beziehungen, und so gewiß auch die heiligsten und rein geistigsten auf dem Gebiete der Religion, der Uebung und Pflege bedürfen, wenn die bezuglichen Bande nicht erschlaffen, nicht bis zum Abreißen sich verdünnen sollen. Man sagt, der Glaube au Gott ist unö tief eingeboren, bedarf daher zu seinem Fortbestehen keiner äußeren Anhaltspunkte. Allein die Erfahrung lehrt, daß in Unzähligen, welche jener Ansicht huldigen, der Name GotteS allmälig zu einem Alange ohne tiefer gehende Bedeutung und erschütternde Wirksamkeit geworden, und das Gemuth, in breite Allgemeinheit sich verlierend, zuletzt aller Tiefe und Innigkeit entbehrt. Indem daher unsere heilige Gotteslehre die Grundelemente der Religion allerdings in jenen zwei xrhabenen Worten vorführt, nämlich: »SxKsWS, Issesl^ daS ist GotteSerkenntniß -und Gottesliebe, welche letztere die Nächstenliebe in sich schließt, so hat sie dazu als faßbare Handhabe die religiöse For«, die Ceremonie gesetzt, damit Israel, als Träger der xeinsten Gotteslehre, in den Formen die Mittel zu deren Bewahrung und die Zeichen einer gemeinsamen Mission besitzen möge. Viele jener Formen nun, namentlich die des weiten imd breiten Opfercultus, haben für unsere Zeit ihre Bedeutung verloren, und Nwren ursprünglich, nach der Ansicht der größten Aeligionslehrer, nur als untergeordnete Momente <N^V TUNH) m das Religionsleben aufgenonunen worden (vergl. Msimsn. im More III, S2.) Mein gerade dadurch, daß dem Opfer, als damaligen Repräsentanten des öffentlichen Gottesdienstes, ein so großer Raum, eine so große Anzahl von Gesetzen in der Tyra gewidmet ist, sollte uns für alle Zeit der Anhaltspunkt gegeben werden, daß in dem öffentlichen Cultus der Schwerpunkt deS eeremoniellen Ledens und die gewichtigste Manifestation der Gemeinsamkeit gegeben sei. Soll dater Denen, bie aus allen; jüdischreligiösem Leben sich Hinausgelebt, wieder ein LZand geschossen werden, welches sie zum Bewußtsein der Gemeinsamkeit führe, so kann dieses nur vermittelst einer entsprechenden Gestaltung Kes öffentlichen Cultus geschehen. Während sie im Leben auf-

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