Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1855)
- Date
- 1855-05-01
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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für die neue Hauptsynagoge zu Frankfurt a. M. 179 I) Die streng Altgläubigen. Diese Häven sich wohl großen TheilS gänzlich von der Gemeinde losgesagt, dennoch gibt eS noch eine achtbare Anzahl solcher Gemeindemitglieder, welche, wenn sie auch die Gesinnungen Jener theilen, doch an ihrem so unheilvollen Werke der Trennung keinen Antheil haben wollten. Die Gemeinde hat deßhalb in löblicher Weise, weil sie nicht für eine Richtung allein, sondern für die Gesammthelt vorzusorgen hat, diesem würdigem Theile ein besonderes gottesdienstliches Local eingerichtet, um daselbst den RuuS in unverändert hergebrachter Weise abhalten zu können. Muß nun nicht, fragen wir, bei der Einrichtung' des Gottesdienstes in der neuen Synagoge auch auf diesen Theil eine mögliche Rücksicht genommen werden? Muß nicht unser Bestreben dahin gerichtet bleiben, daß allmählig jener Tbeil mit der Hauptsynagoge sich wieder aussöhne, jedenfalls möglichst wenig neuen Zuwachs erhalte? Gewiß! — Allein es wird dies allerdings im Anfange seine Schwierigkeiten haben; denn da wir nicht gesonnen sind, wenn wir gleich unsere Reformwünsche mehr dem deutschen Theile zugewendet halten, in dem Hebräischen irgend einen Rückschritt zu unternehmen, ja, angebahnte Verbesserungen in ihrem Principe zu confequenter Durchführung bringen wollen, so wird der strenge Anhänger des Herkömmlichen sich wohl immer noch bei dieser und jener Gebetstelle behindert fühlen. Allein wenn wir sonst daS Herkommen im hebräischen Theile des Gottesdienstes möglichst schonen, nur das unbedingt Notwendige, und dieses wieder, wie solches von unS bereits praktisch bewährt wurde, mit möglichstem Anschlüsse an die überlieferte Form ändern und einrichten, — so werden die Gemüther, namentlich des jüngeren TheileS, sich allmählig mit der neuen Form aussöhnen; wobei auch erwähnt werden muß, daß der Besuch der Synagoge, sowie das Miethen von Plätzen in derselben auch von Seiten derjenigen hiesigen Israeliten bisher geschehen ist und in Zukunft noch mehr geschehen wird, welche hier domiciliren, ohne Mitglieder der hiesigen Gemeinde zu sein, dabei aber in überwiegender Anzahl der älteren Religionsanfchauung zugethan sind. Im Interesse daher, sowohl des Gottesdienstes alS der Intraden des Gotteshauses muß gewünscht werden, daß