Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 4 (April 1855)
- Date
- 1855-04-01
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Gespräch zwischen einem Rabbiner und einem Laien selbe Ausdruck MV gewiß auch nur daS Fallen überhaupt, ohne Rücksicht darauf, ob es durch Absägen, oder durch Abhauen mit Einem Schlage geschieht. L. Ist vielleicht der Grund des Verbotes bei der Scheere nicht anwendbar? Was ist eigentlich dessen Grund? R. Er ist in der Schrift nicht angegeben. Nach MaimonideS (llllek. 0^ 12, 7.) ist den Israeliten das Bartabnehmen verboten als Gebrauch der Götzenpriester, nach Ebn Esra und Abarbanel als ein heidnischer Trauergebrauch, nach Hitzig (Kommentar zu Zerm. 9, 25.), um sie von den Arabern, welche die Bartwinkel abscheeren, abzusondern, nach Andern, um das männliche Geschlecht von dem weiblichen zu unterscheiden und so jeder Gelegenheit zur Unsittttchkeit vorzubeugen, wie auch dcßwegen das heilige Gesetz den Männern untersagt, weibliche Kleidung anzulegen. Am Wahrscheinlichsten ist die Vermuthung, daß bei den Israeliten, wie bei andern orientalischen Völkern, der Bart als eine Zierde des Mannes und als Zeichen der Kraft galt, daher man ihn auch salbte und sorgfältig pflegte, des Freundes Bart küßte (2. Sam. 20, 9.), jede unehrerbietige Berührung wie die Entfernung desselben als die größte Beschimpfung und Bestrafung betrachteie, daher der König David, als ein König der Ammoniten seinen Gesandten die Barte halb abscheeren ließ, als ob sie halb Aegypter wären, welche wie wir bei Joseph (1. M. 41, 14.) sehen, keine Barte trugen, sich durch einen fürchterlichen Krieg rächte (2. Sam. 10, 4.), wie nach Niebuhr's Beschreibung von Arabien noch im Jahre 1764, ein persischer Fürst den andern, der seinem Gesanvten den Bart abschneiden ließ, wegen dieser Beschimpfung mit einem großen Heere bekriegte, wie sich denn jetzt noch der Araber lieber martern und tödten, als seinen Bart nehmen läßt, der ihm als Zeichen des Ansehens und der Freiheit gilt. ES ist demnach einleuchtend, warum das mosaische Gesetz das Abscheeren des Bartes verboten hat. L. Und zugleich einleuchtend, 1) daß dasselbe nach allen dtesen verschiedenen Gründen das Vertilgen des Bartes überhaupt verbietet, ob mit dem Messer oder mit der Scheere, wie auch bet den angeführten Gebräuchen und Sitten der Heiden zwischen Scheere und Me„er kein Unterschied ist; 2) daß in unfern Zeiten und europäischen Sitten, da bei unserer nichtisraelit^chen Umgebung das Bartabnehmen kein abgöttischer Gebraucb ^5 jüdischen Baues sich bemächtigt hat und ihn ntcht mehr als ein Zeichen der persönlichen und