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Der israelitische Volkslehrer · 1855-04-01 · Heft 4 (April 1855) · page 17

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
4 (1855)
Issue
Heft 4 (April 1855)
Date
1855-04-01
Page
– (sequence 17)
Language
German
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Bayerische Äammerverhaudlungeu / wiß ein schSneS Zeichen der Zeit, daß die Sonne der Aufklärung auch äuf den Höhen der Gesellschaft, wo sonst eine kuhlere Luft zu wehen pflegt, das Eis der Vorurtheile und kalter Abschätzung aufzuHauen begonnen hat. Fürst v. Wallerstetn stellt, nachdem er die Wahlfähigkeit der Juden durch die eigenen Worte der Krone im Landtagsabschiede von 18L3 vertheidigt, die Frage auf: „Ist es gerecht, diejenigen, die wesentlich zu den öffentlichen Kasten beitragen, die man für pflichtig erachtet zu allen Leistungen des Staates, auszuschließen dort, wo es sich um die gesetzliche Regelung dieser Leistungen handelt? ist es staatsmännisch klug, eine wichtige durch Vermögen und Intelligenz gleich ausgezeichnete Alasse von Staatsbürgern gewissermaßen zu der ^k^l^-d^^P^nr^h^ notwendig in einen Gegensatz, wenigstens in einen inneren moralischen Gegensatz gegen die bestehende Ordnung zu stellen? ist es conservativ, ein bedeutsames Element des Volkslebens in solchen Konflikt mit den heiligsten Gefühlen und Anforderungen zu bringen? " — «Zch betrachte die Religion als wesentlich getrennt von dem weltlichen Staate. Zhr Reich ist ein viel höheres, die Religion -steht-über^ jeder SraarSform; wäre aber dem nicht also, sähe sich der christliche Staat durch sein Prinzip wirklich zu dem gezwungen, waS man ihm hier unterlegt, wissen Sie was er thun müßte? Er müßte sagen: Nichtchristen! ihr zahlt keine Steuern mehr, Nichtchristen! wir fordern keine Gemeindeumlage von euch. Nichtchristen! ihr sollt nicht ferner euer Vlut in den christlichen Heeren für Staatszwecke vergießen. So handelnd thäte der christliche Staat mindestens etwas Ganzes. Er thäte meines Erachtens etwas höchst Unzweckmäßiges; doch ließe sich seinem Verfahren in gewisser Hinsicht die Gerechtigkeit der Konsequenz nicht absprechen. Aber sagen: zahlt für uns und mit uns, und blutet für uns und mit unS, nur wo es sich um Rechte handelt, da seid ihr Nichts, —meine Herren! das ist nicht dem Geiste des Christenthums gemäß und ich würde es sehr bedauern, wenn man den christlichen Staat durch einen solchen Akt kennzeichnen wollte; er würde aufhören als christlicher Staat zu verfahren, denn er verführe ungerecht und das erste Postulat des Christen ist Gerechtigkeit." — Zn derselben Weise drückt sich ein anderer Herr vom hohen Adel auS, Freiherr v. Harold, welcher noch dazu in der Haupt-

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