Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 4 (April 1855)
- Date
- 1855-04-01
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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- IRI
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iber die Sudeaftage. lS9 Washington steht, welche sagt: „Kein GotteSläugner findet in diesem Hause Eintritt." DaS ist meiner Ansicht nach natürlich. Wer an keinen Gott glaubt, kann auch keine Treue und keinen Glauben haben, und bietet keine bürgerlichen Garantien. Aber der Jude glaubt an einen Gott, er glaubt an denselben Gott, wie wir, und in soferne kann dieses Motiv hier nicht Platz greifen. Also, meine Herren! wer irreligiös ist, den schließen Sie aus. Aber die Schwierigkeit ist dabei die, wer gibt Ihnen da den Prüfstein an die Hand? Es streiten darüber die zwei wesentlichsten Prinzipien mit einander, die Freiheit des Gewissens auf der einen Seite und die Garaniieen für den Staat aus der andern. — Und die Gefahren, welche aus der Unterdrückung der Gewissensfreiheit, aus dem Mißbrauch der Religion zu weltlichen Zwecken entstehen könnten, halte ich für überwiegend." „Meine Herren! Eine Untersuchung, wie sie hier notwendig ist, können Sie nur einführen, wenn Sie die Religion in solche Verbindung mit dem Staate stellen, welche sie sehr Haid zum Werkzeuge des Staates machen wird. DaS ist daS verderblichste. In Spanien, meine Herren! hat die Inquisition zu weltlichen Zwecken sich hergegeben. Sie hat dort rein zu weltlichen Zwecken gewirkt. Die Inquisition hat zwar die Muhamedaner und Juden auS Spanien vertrieben. Aber was ist diese? Spanien heute?" „DaS ist die Folge, meine Herren! wenn die höchste aller Freiheiten, die religiöse Freiheit, die Gewissensfreiheit zu weltlichen Zwecken mißbraucht wird. De mtermZ von Huäleat praetor. Ueber die Gewissen steht dem Staate keine Controle zu, darüber müssen Sie die Controle den Wählern überlassen! Wenn die Wähler sind, wie sie sein sollen, und wie wir sie voraussetzen müssen, wenn sie ihrer großen Majorität nach Leute sind, die auf Religiosität und auf Festhaltung an Religionsgrundsätzen unverbrüchlich halten, so werden die Wähler gewiß nicht irreligiöse, nicht Menschen in diesen Saal senden, welche in dieser Beziehung verderblichen Grundsätzen huldigen. Aber eben deßwegen, meine Herren, weil blos daS Gewissen hier in Frage steht, deßwegen, weil ein äußeres Merkmal hiefür nicht aufgestellt werden kann, deßhalb, meine Herren, bitte ich Sie, streichen Sie die Ziffer 2." Nach dem Freiherrn hören wir, in gleich vernünftig menschlicher Weise, einen Fürsten die Rechte seiner jüdischen Mitbürger und Mitmenschen entschieden vertreten, und ist es gs-