Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 4 (April 1855)
- Date
- 1855-04-01
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3129675-3129718-3129722--1095-3131705- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
SA. Die Bayerischen Kammer-Verhandlungen über die Judenfrage. (Nach den stenographischen Berichten.) (Fortsetzung.) Seitdem wir unser März-Heft ausgegeben haben, ist der wackere Bayerische Landtag zu seinen Vätern eingesammelt worden; und nicht blos Herr Morgenstern, sondern die ganze Kammer der Abgeordneten hat ihren Leichen-Sermon selbst abgehalten. WaS nun kommen wirv, das bergen die Schleier einer dunkeln Zukunft. Unsre Pflicht aber ist es um so mehr, das Andenken der Bayerischen Kammer zu feiern, und in unserm Archive, namentlich für unsere dankbaren Glaubensgenossen, ein bleibendes Zeugniß niederzulegen, welch edle, wahrhaft religiöse Gesinnung die Mehrheit jener Abgeordneten in Behandlung der Zudenfrage kundgab eine Gesinnung, die nicht aufgelöst und zerstört werden kann, sondern für alle Zeiten die in unserer Zeit angebrochene Morgenröthe der Humanität manifestiren wird. — In der speciellen Debatte über Art. 9, Nr. 2. des Ausschuß - Berichtes, dahin lautend, daß jeder bayerische Staatsangehörige wahlfähig sei, welcher «sich zur christlichen Religion in einer der verfassungsmäßig anerkannten Kirchengesellschaften bekennt," eröffnet der treffliche Freiherr v. Lerchenfeld die Debatte in einer Weise, wofür ihm besonders jeder Jsraelite und Menschenfreund zu hohem Danke verpflichtet ist. Er spricht: „Meine Herren, in Ziffer 2. ist erwähnt, daß der zum Abgeordneten zu Wählende zur christlichen Religion sich bekennen soll, daß er einer christlichen Gesellschaft angehöre. ES gilt das für eine Konsequenz dessen, was man gewöhnlich einen christlichen Staat nennt. Wir haben so oft gehört, unser Staat müsse ein christlicher sein, und überhaupt die deutschen Staaten seien christliche, und darum könnten keine Nichtchristeu in denselben zur Vertretung zugelassen werden."