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Der israelitische Volkslehrer · 1855-03-01 · Heft 3 (März 1855) · page 36

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
4 (1855)
Issue
Heft 3 (März 1855)
Date
1855-03-01
Page
– (sequence 36)
Language
German
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120 Neievsionen. Donolo fügt noch eine zweite Ansicht hinzu, um die Aehnlichkeit beider darzustellen. Wir halten aber das Gesagte für genügend, um von dem Zweck der Schrift einen Begriff zu geben. Wir wollen jedoch dabei nicht verhehlen, daß sie, die religiösen Vorstellungen von der sittlichen Freiheit und der Unsterblichkeit abgerechnet, auf keiner hohen Stufe der Wissenschaft steht. Sie bleibt darum doch ein anziehendes Werk aus der Zeit, welcher sie ihre Entstehung verdankt. Z. «l. Zok, Or. - -^ovs»--- SS. Rundschau. » nnQp 8 ' n vnQ 5? Frankfurt a. M. im März. — Unsere Schrift „noch ein Wort an die Alten" hat in den ^.renives Israelites eine anerkennende, doch, wie uns solches nur freuen kann, unparteiische Würdigung gefunden. Am Schlüsse bemerkt der verehrliche Berichterstatter, über unseren Satz: „Wohl hat auch das Judeathum Glaubenslehren; aber, wenn ich mich des Ausdrucks bedienen darf, keine GlaubenSgebote» — Folgendes: „II 5 s cvxenäant entre leg Läevs äs öl. Stein et les notres nnv äittVrenee <Zv yuelyns irnxortane«, a.no vons tenons » sixnaler: xens^e, er» ZeneiAl Zuste et rationnelle^ usus semdls s'eearter äe l» vvritv et xveder x^r exsZvratiou, yuand 11 af- Arme <^ue!s jnäslsm« a dien äes vnseißuenieiitL 6e 5o!, mais noQ äes xrlneipes äs roi.^ — Der Unterschied der Auffassung scheint uns hier lediglich in dem unrichtig wiedergegebenen „GlaubenSgeb 0 te " zu liegen.?rlneixes ä>toi, Lehrsahe, Grundlehreu hat das Judenthum allerdings; doch xrecextes, oräres, eomm^näements äv toi, d. i. GlaubenSgebot, GlaudenSzwang, GlaubenSdictatur kennt das Iudenthum nicht. Wahrend das Christenthum sich von der Herrschast des äußerlichen Gesetzes frei machte, dafür aber das innerste Leben der Seele band und unterwürfig machte durch das Gesetz des Glaubens, hat das Judenthum die innere Freiheit «or Allem und über Alles sicher gestellt. Wir finden in der ganzen Tora kein Gebot, welches lautet: «du mußt, du sollst glauben an Gott,« ja, nicht nicht einmal eine Strafandrohung gegen den Ungläubigen. Erst wenn der Unglaube das unantastbare Gebiet des Inneren verläßt und durch Gotteslästerung oder Götzendienst sich zur That gestaltet, dann erst zieht ihn die mosaische Lehre als strafbar vor ihr Forum. Selbst die heidnischen Völker Kanaans werden nicht ihres Glaubens, sondern ihrer Sittenlosigkeit wegen lN?d!N NIIVINN gestrast und vertrieben. Wir stimmen daher dem Slecensenten wohl bei, wenn er sagt - „!-> svntimem rettsienx ae xsut sndsistsr s»ns «josmes reüsivn; arrötez," - der Glauben ist allerdings die Seele

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