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Der israelitische Volkslehrer · 1855-03-01 · Heft 3 (März 1855) · page 23

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
4 (1855)
Issue
Heft 3 (März 1855)
Date
1855-03-01
Page
– (sequence 23)
Language
German
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aus der Schweiz. 107 HauS zur Synagoge gegeben einen Bannbrief abgehen lassen. Nur eine Vorstellung des Raths zu Zürich, 5er einwendete wie die Juden schon vor gar langer Zeit her eine Synagoge und Begräbnißort bei ihrer Stadt gehabt und den Bischof ganz demüthig ersuchte, zu Beibehaltung der Rechte und Freiheiten der Stadt, ihren Schutzjuden^die Freiheit zu ertheilen, in ihrer Stadt Synagogen zu bauen und solche zu gebrauchen, vermochte den Bischof Henrico III. seinen Bannbries zurück zu nehmen. — Die Raths-Manuale von Zürich sagen davon, Daß in Zürich m ehrer e Synagogen gewesen, und ist in derselben ein Gesetz enthalten: »Es sollen alle Juden in unserer Staot in eine Schut zu einanderen gehen, da sie der Burgermeister und der Rath heißet hin gehen und sollen sich fürbäs nicht theilen noch sünderen. Es soll auch keiner den anderen in der Schul noch auf dem Weg, so sv zu der Schul oder da?on gehen, beschwehren noch kein frevel thun mit Worten oder Werken bei Hoher Straff." Auch von dem Friedhof, den die Juden in Zürich besaßen, sind noch Spuren und Grabsteine mit leserlichen Aufschriften vorhanden. — z^vno 1424 waren die Juden in Zürich von Stadt und Land verbannisirt bis auf Wenige." Im gleichen Zahre aber wurden vier Juden auf 12 Jahre zu Bürgern angenommen gegen 2000 Gulden. Die letzte Spur die wir von Juden in Zürich antreffen datirt von 1490. Die „Rabtserkanntnuß" in Beziehung der Verbannung der Juden wurde seit jener Zeit mehrmals erneuert, dabei in einigen dieser Erkenntnisse den Juden, die in Zürich Geschäfte zu besorgen haben, sicher Geleit bewilligt. In Fallimemssachen eines Bürgers in Zürich, wo die Juden betheiligt waren, war ihnen aufgegeben, vereint einen Bevollmächtigten in die Stadt zu schicken, um ihre Angelegenheit in Zürich zu besorgen. — Seit dieser Zeit wurde den Juden der Aufenthalt in Zürich erschwert und mußten dieselben bei ihrem Eintritt in die Stadt Leib zoll entrichten, bis zu jener Zeit, da überhaupt in Beziehung der Juden ein besserer Geist durch die civilisirten Staaten zog (1803), geweckt durch die erleuchtetsten Geister deS verflossenen Jahrhunderts. Gegenwärtig wohnen sowohl in der Stadt Zürich als auf dem Lande Juden. Bald ein halbes Jahrhundert wohnen einige jüdische Familien in der Stadt Zürich; früher die Familien Moser, Ries und Guggenheim, von denen nur die Familie RieS dort giUieben, die nun daselbst ein bedeutendes Haus bilden. Außer drei Familien RieS wohnen noch fünf Familien daselbst. In dem Kantone zerstreut wohnen Juden zu Wipkinzen. Hottingen, Glatt, Elgg, Rheinau, Oberrieden, Thalweil, Herrliberg, Meilen u. a. O.

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