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Der israelitische Volkslehrer · 1855-03-01 · Heft 3 (März 1855) · page 22

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
4 (1855)
Issue
Heft 3 (März 1855)
Date
1855-03-01
Page
– (sequence 22)
Language
German
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Zur jüdischen Geschichte doch ziemlich wahrscheinlich, daß die Römer für ihre helvetischen Kolonien — Vivöomssn, ^venticum, äuZusta rauraeorum — Juden verwendet haben, die damals in der Agrikultur sehr brauchbar und auch zum Straßenbau benützt werden konnten als tüchtige Arbeiter. — Die von Ulrich citirten Urkunden datiren größtentheilS auS dem zwölften und dreizehnten Jahrhundert und guS denselben ist die nicht bestrittene Thatsache ersichtlich, daß in den meisten Städten der Schwei; um diese Zeit und noch früher Juden gewohnt haben, die besonders in den bedeutender,! Städten sich mancher Rechte und Freiheiten zu erfreuen hatten, wie man sie ihnen in unscrm gebildeten Jahrhundert in aufgeklärten Ländern nicht gestattet. Es wohnten Juden in Zürich, Winterthur, Schaffhausen, St. Gallen. Chur, Die„enhosen, Rheinau, Mammern, Steckborn, Rheineck. Rapperschwyl, Bremgarten, Mellingen, Bern, Biel, Genf, Zofingen, Brugg, Luzern, und Basel. Zürich. In dem Archive zu Zürich finden sich Urkunden über Juden von Ludwig IV. Herzog in Baiern 1334, Carl IV. 1349, und Kaiser Wenzeslaw. der 1392 dieser Stadt die Freiheit ertheilte Juden zu halten, was auch von Sigismund 1425 geschehen ist. Es zeigt sich hier in den Urkunden deutlich, daß den Juden gestattet war, Grundeigenthum;u kaufen und daß sie überhaupt mit Ausnahme der den Schirmbriefen zuwider laufenden Bestimmungen im Kaufen und Verkaufen und in Fallimentssachen, gleiches Recht und gleiche Freiheit mir den übrigen Bürgern genoffen haben. 1390 wurde nach einer noch vorhandenen „mit den^Rahts-Siegel bekräftigten Rahts-Erkannmuß drey Zuchart Reben, mit all dem Rech: so dazu gehört, da niemand mehr darumb bieten wollt noch geben, dem Jud Abraham recht und redlich zu kaufen geben." „^rmo 1400 verkauft Hitzlin Vislis, des Juden Zürich Wittwe, dem Kloster Seldnau die Beste Manegg und den Kilchen-Satz zu St. Gilgen mit Acker, Wiesen, Holz. Feld, Stäg und Wäg und allem Recht, so dazu gehört um 35 Gulden Gold und Gewicht und ward der Kauf genehmigt von Marquarvo Bischöfen zu Constanz." Gar viele Fälle kommen vor, daß Häuser und Grundstücke von Züricher Bürgern an Juden wegen Schuldforderungen zufielen. — Der berühmt- Geschichtsschreiber Bullig bigen Zeit avno 1344 waren viel Juden in der Stadt Zürich, die hatten in beiden Brunngassen gewohnt und daran eine Syuagoge gehabt welche noch heut zu Tage genannt wird die Juden.Schul." 13L3 wollte der Bischof zu vonstanz, sowohl gegen d,e Juden als auch gegen die Bürger in Zürich, die ihnen ein

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