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Der israelitische Volkslehrer · 1856-12-01 · Heft 12 (Dezember 1856) · page 14

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 12 (Dezember 1856)
Date
1856-12-01
Page
– (sequence 14)
Language
German
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S2S N»emua» fiir diesen Ort mir die schicklichsten schienen. So folgen in dem L. 143. meines Buches hinter der Definition : „Die Familie ist jene von Gott verordnete heilige Anstalt für den Menschen, in welcher" die anS dem § 159. 1 des Tora umizwa entnommenen Worte: Was das Herz veredelt und erfreuet;c. §. 174. folgt auf meiner Definition: „Die Ehe als Grundlage der Familie ist, ein zwischen Mann und Weib in Hinblick auf Gottes Hilfe und Beistand für's ganze Aeben geschlossener Seelenbund zur Theilung und Tragung aller Lebensgeschicke, zur gegenseitigen Ermunterung, Erkrästigung und Unterstützung in allem Guten und Heiligen," die dem §. 159, 2. des „Tora umizwa" angehörende Ausführung: Mann und Weib :c. Ebenso ist der In« hatt der 175 177. 178. meines Buches dem „Tora umizwa" L. 159, 3. 4. 7. zugehörig, was hiermit vor aller Welt anerkannt wird. In der Erklärung des achten Ausspruches haben die beiden Bücher nichts gemein als die Worte: enthält die Verwarnung, daß wir dasselbe (Eigenthum) in keinerlei Weise frevelnd antasten (§. 161, 7. 11. und §. 181. E. W.) und: „jeder unrechtmäßige Eingriff in des Nächsten Eigenthum ic." Zn der Erklärung des neunten und zehnten Ausspruches, nämlich der Heiligkeit des Wortes und der Gesinnung, geht jedes der beiden Bücher seinen eigenen Gang und berühren sich dieselben nur in so fern als eine Berührung bei gleichem ^LeH?u»halt^in der Natur der Sache nothwendu; begründet ist. Zch lasse den erschöpfender» und reichhaltigeren Ausführungen in dem Buche „Tora umizwa" hinsichtlich des neunten Gebotes vollkommen Gerechtigkeit widerfahren und versehe mich zu dessen Verfasser, daß er die eigenthümlichen Aussührungen meines Buches hinsichtlich des zehnten Ausspruches nicht minder bereitwillig anerkennen wird. WaS die Darstellung der Feste, die in T. U. mit dem Dekalog verbunden, in meinem Buche in einem besondern Kapitel 4 und viel ausführlicher behandelt sind, betrifft, ist außer der in allen Religionöbüchern nothwendig sich gleich bleuenden Angabe der Benennungen und der Zeiten nichts als 1, die Entstehung der zweiten nichtbiblischen Feiertage, die in §. § 219. und 221. des meinigen aus einer Anmerkung zu 134 des Tora umizwa entnommen worden.Ob ich das literaifche Factum nämlich den Ursprung des '2t? k?" und die es betreffenden Quellen (Mifchna Rosch-Haschana I. 3-9; II. 1—9. III. 1 und die sie begleitende Gemara) erst aus dieser Anmerkung kennen gelernt habe? Darüber kann ich getrost jedem Unbefangenen das Urtheil über-

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