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Der israelitische Volkslehrer · 1856-12-01 · Heft 12 (Dezember 1856) · page 13

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 12 (Dezember 1856)
Date
1856-12-01
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Selbstauzeige, v. Holdheim. 327 1) an seiner Person; S) an seiner Familie; 3) an seinem Eigenthum, und 4) an seiner Ehre." Ich überlasse es ruhig jedem vergleichenden Auge, ob ich in meiner Eintheilung dem Verfasser des „Tora umizwa" gefolgt, oder mir selbst treu geblieben bin. Der materielle Inhalt der an das sechste Gebot geknüpften Pflichtenlehre in allen jüdischen Religionsbüchern derselbe sein müsse, nämlich darin bestehend, daß man weder das eigene noch fremdes Leben vernichten oder kürzen dürfe und namentlich letzteres durch Wohlthun im umfassendsten Sinne des Wortes verlängern müsse, ist so gewiß als man in einem neuen Buche keine neue Religion erfinden kann. Es dürfte schwerlich ein jüdisches Religionsbuch zu finden sein, in welchem nicht dieselben Lehren mit diesen oder jenen Worten wiedergegeben sind. Jeder selbständige Autor wird von seiner Individualität e:was Hinzuthun, und daß es an solchen Zuthaten auch in meinem Buche nicht fehle, können die §§. 151. 152. 158. 145. 163. 171. bezeugen. Wofür wir aber dem Verfasser des Buches „Tora umizwa" wirklich zu Dank verpflichtet sind und diesen öffentlich bekennen, ist seine Darstellung des 7. Ausspruches, nämlich der Heiligkeit ves Familienlebens. Wem meine bisherigen literarischen Bestrebungen nicht fremd sind, der wird wissen, daß das Gebiet der jüdischen Ehe grade dasjenige ist, welches ich am fleißigsten und am gründlichsten durchforscht und darüber Werke geschrieben habe, die wenn sie von der einen Seite Gegenstand bitterer Angriffe, von der andern Seite ebensosehr Gegenstand vielfacher Anerkennung waren. Es wird mir daher Jedermann zutrauen, daß ich mit der ethischen und sittlichen Seite der Familie genügend bekannt bin. Alle meine diesen Punkt betreffenden Schriften haben ja das zu ihrem bewegenden Gedanken, daß die talmudisch gesetzliche Ausprägung des jüdischen Ehe- und Familienrechts eben mit der ethischen und sittliche jüdischen Ehe und Familie wie in dem ethischen Theil der jüdischen biblischen und nachbiblischen Schriften dargelegt ist, im härtesten Widerspruch sich befindet. Die in dem ersten Bande meiner hier herausgegebenen Predigten 1852 enthaltene XXIIl. Predigt: „Die Ehe" stellt eben das sittliche Moment der Ehe und der Familie in seiner höchsten Höhe dar und enthält Aussprüche, die wenn ich sie für mein Buch verwendet hätte, demselben gewiß in den Augen aller Gebildeten zur Zierde gereicht haben würden. Und doch konnte ich mir nicht versagen, mehrere diesen Punkt berührende treffenden Worte des Buches „Tora umizwa" in einigen §Z. mit den meinigen zu verweben, weil sie wegen ihrer gediegenen Einfachheit

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