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Der israelitische Volkslehrer · 1856-12-01 · Heft 12 (Dezember 1856) · page 12

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 12 (Dezember 1856)
Date
1856-12-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
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326 UsSumua Mvdaä6a Ehrfurcht gegen Eltern angeknüpften Pflichten gegen Lehrer, Vaterland und Obrigkeit betrifft, so kann und wird dieser in keinem älteren Religionsbuche fehlen. Inniger und häufiger müssen die Berührungen in der aus der zweiten GesetzeStafel entwickelten Pflichtenlehre sein, da die deS 6. 7. 8. u. 9. Ausspruches so positiver und allgemeingültiger Natur sind, daß für eine Verschiedenheit der Auffassung und Darstellung weniger Raum gegeben ist. Was daS System betrifft, so möge daS deS ältern wie das des jüngern Buches für den prüfenden und vergleichenden Leser hier Platz finden. Der betreffende §. 152. des „Tora umizwa" lautet: „Die Menschentafel umschreibt das vollständige Gebiet der Pflichten des Menschen gegen den Menschen. In dreifacher Weise nämlich können wir uns versündigen am Nächsten, wie an uns selbst: 1) durch die That; 2) durch das Wort; 3) durch die Gesinnung. Die Versündigung durch die That kann wieder eine dreifache sein: 1) am Leben, 2) an der Familie, 3) am Eigenthum." Der allgemeine Grundgedanke ist hier wieder der, daß in der zweiten Tesetzestafel alle Pflichten gegen den Nächsten enthalten, gleich wie in der ersten Tafel alle Pfuchten g5gen Gott und Eltern als Stellvertreter Gottes eingeschlossen sind. Daß dieser Grundgedanke für mich kein neuer war, habe ich bereits angedeutet. Ich will noch die Worte aus meinem X. Vortrage S. 16S. hersetzen, welche lauten: „Und wie die Liebe zu Gott einen Anhaltspunkt findet in der Liebe zu den sichtbaren Urhebern unseres Daseins, so soll sie einen gleichen Stützpunkt finden in der Liebe zu den Nebenmenschen, die gleichfalls ein erhabener Mittelpunkt ist des Pflichtenkreises, in welchem die fünf folgenden Gebote, die da lehren die Pflichten des Menschen gegen den Menschen, sind eingeschlossen." Der Inhalt des XI. Vortrages mit der besondern Neberschrift: „Die zweite Gesetztafel, oder die Pflichten gegen den Nebenmenschen," ist kein anderer als der, daß in dem 6. 7. 8. u. 9. Ausspruch die Heilighaltung des LebenS, der Ehe, der Familie, des Eigenthums und der Ehre des Nächsten und in dem 10. die Heiligkeit der Gesinnung gelehrt werde. Hierauf ist daS System meiner Eintheilung gegründet, welches in meinem Buche also lautet: §. 144. „Wie wir Pflichten haben gegen unsere Eltern im Hinblick auf Gott, weil sie die Stellvertreter Gottes sind, so haben wir auch Pflichten gegen unsere Nebenmenschen überhaupt in Rücksicht auf Gott, weil sie Kinder TotteS sind." §. 150. Unsere Nebenmenschen können wir verletzen

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