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Der israelitische Volkslehrer · 1856-12-01 · Heft 12 (Dezember 1856) · page 10

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 12 (Dezember 1856)
Date
1856-12-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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324 llsöllMQ» Vvds66a Zweitens war mir der Grundgedanke diese? Eintheilung der Pfltchtenlehre nach den zwei Bundestafeln (gegen Gott und Menschen) so eigentümlich geläufig, daß ich ihn als etwas Allbekanntes und als längst gewordenes Gemeingut des Publikums voraussetzen mußte, da ich ihn in meinen zu Frankfurt a. d. O. im Jahre 1831 herausgegebenen gottesdienstlichen Vorträgen X. und XI. auf das Gründlichste aus- und durchgeführt habe. Diese zwei Vorträge nämlich behandeln den Grundgedanken, daß in den zehen Sinaiworten die ganze Religion enthalten sei, unter der allgemeinen Überschrift: „Durch die zehen Worte am Sinai ist Israel zum Propheten der Völker geworden," wovon die erste Abtheilung (X. S. 15S) die besondere Überschrift führt: „Die erste Gesetztafel, oder die P flichten des Menschen gegen Gott," und die zweite Abtheilung: „Die zweite Gesetztafel oder die Pflichten gegen den Nebenmenschen." S. 144 ist der Grundgedanke mit den Worten angegeben: Zehn Worte sprach der Herr am Sinai, in welchen nach der Meinung vieler unserer Alten (S. Anm.) alle übrigen Gebote und Lehren der Tora enthalten und eingeschlossen sind," dann S. 150 der besondere Gedanke ausgeführt: „Diese zehn Worte waren in zwei Gesetzestafeln eingegraben, deren eine die Pflichten des Menschen gegen Gott enthielt, die zweite die Pflichten des Menschen gegen den Menschen." Vergl. den Schluß S. 169. Diese selbigen Gedanken, fast mit denselben Worten, daß nämlich die zehn Worte der Inbegriff oder die Grundlage, oder wie bei mir S. 150: /,Die Grundpfeiler, die das ganze Religionsgebäude Israels tragen, sowohl die Pflichten gegen Gott als von den Pflichten gegen Menschen" und auf beide Tafeln vertheilt worden seien, fand ich in „Tora umizwa" in den §Z. 121. u. 122. wieder und konnte nicht anders — gleichviel mit welchen Worten — denn sie als mein ursprüngliches Etgenthum meinem Buche §§. 79.—81. zu Grunde legen. Nur darin wich ich von ihm ab, daß ich das Wort „Ceremonialgesetz" (Z. 121. Tora umizwa) wegließ. Der Verfasser folgte wahrscheinlich hierin dem 7"2dN^? Ivttv. welcher auch das ganze Ceremonialgesetz als im Decalog enthalten nachwies, welches ich für unbegründet halte. Zch muß es aber bekennen, daß eS mir nicht im Entferntesten einfiel, daß der Verfasser des Büches „Tora umizwa" hierin nicht vollkommen selbständig verfuhr und nicht ans denselben Quellen wie ich schöpfte, die ihm wie mir zugänglich sind, wenn ich mich auch wunderte, daß der Berf. bei der Fülle von Anmerkungen, die sein Buch zieren, nicht

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