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Der israelitische Volkslehrer · 1856-12-01 · Heft 12 (Dezember 1856) · page 9

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 12 (Dezember 1856)
Date
1856-12-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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/ / «». NZ)?M NÄQtzty Jüdische Glaubens und Sittenlehre. Leitfaden beim Religionsunterricht der jüdischen Jugend. Zunächst für die Religionsschule der jüdischen Reformgemeinde zu Berlin. Don Or. Sa m. Hold he im*). Es ist keine ungewöhnliche Sitte, daß Autoren ihr Buch in den geschlossenen Lesekreis einer Zeitschrift selbst einführen. Abgesehen von der geistigen Verwandtschaft dieses Kreises, dem ich als Mitglied angehöre, ist es mir bei der Wahl dieser Zeitfchrif^besonders darum zu thun, um eine versäumte Schuld gegen den Herausgeber abzutragen und über das Verhältnis meines Buches zu dem von ihm im Jahre 1855 herausgegebenen ,/Tora umizwa" ein öffentliches Dekenntniß abzulegen. Der Raum für die häufigen Berührungspunkte der beiden Bücher ist der Decatn^ wobei auf Form und Inhalt näher zu achten ist. Es ist ein Verdienst des Verfassers des „Tora umizwa," die Pflichtenlehre nicht, wie es in den meisten Religionsbüchern gefchieht^^efonders^ behandelt, sondern sie ale in den zehn Sinai-Aussprüchen enthalten dargestellt zu haben. Der Verfasser ist in seinem Rechte, zu glauben, daß er der erste und einzige Autor ist, der diese Bahn gebrochen, und daß jeder, der ihm hierin folgt, ihn als seinen Vorgänger betrachten müsse. Ich kann aber erstens betheuern, daß ich seit zehn Jahren, von dem Zeitpunkte an, daß ich den Religionsunterricht an unserer Schule ertheile. nie anders die Pflichtenlehre als unter Anknüpfung derselben an die Zehn- Gebote behandelt habe. Dieses Factum kann mir eine große Anzahl von Personen, die meinen Unterricht theils aus eigener Anschauung kennen gelernt, theils in den öffentlichen Prüfungen wahrgenommen haben, bezeugen. Sollte oder durfte ich dieses methodische Verfahren in meinem für dieselbe Schule zunächst bestimmten Buche aufgeben, weil dessen Richtigkeit durch daS Beispiel eines so ehrenwehrthen Kollegen bewährt und bestätigt ist? *) Unsere Leser werden, um der Unparteilichkeit willen, uns Nachsicht schenken, daß wir der folgenden Deduction einen so unbeschränkten Raum eingewiesen haben. — In Hinweisung auf unsere Nachschrift behalten wir uns eine möglichst kurze Replik vor. ^- Red.

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