Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 11 (November 1856)
- Date
- 1856-11-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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235 DaS neueste Religiousbuch chem unser Puch, wiederum zuerst, die ethische Seite der FamiltenheiltgungalS faßbare Handhabe gezeigt hat. — Hr. H. hat, statt dieses dankbar anzuerkennen, sich dieses Gedankens bemeistert und alle die „eigenthümlichen" Ideen unseres Buches als sein Eigenthum hingestellt. — In der That, sehr „eigentümlich!" — Der Nachdruck dieses Ausspruches allein würde daS an unserem Buche begangene Plagiat unverkennbar na chweisen. (Vgl. S. 234—296 d. Heft.) — Eben so ist die Einschaltung der Pflichten, resp. der bibt. Gebote in den fünften, sechsten, achten und neunten Ausspruch, oft mit denselben Worten, unserem Buche nachgeahmt, resp. entlehnt. In Betreff der Behandlung der Festtage spricht Herr H. in der Vorrede viel von der „Sorgfalt," welche er der Darstellung gewidmet; und siehe da! trotz dieser Sorgfalt bat er ganz und gar vergessen, daß er aus einer Anmerkung unseres Buches (S. 109.> in dem feinigen (S. 71.) 3 bis 4 KZ. gemacht habe — Hört! Hört? — mit denselben Worten!! — ES muß sehr auffallen, warum Herr H., der sogar m Betreff dessen, waS er an rabbinischen Sprüchen als Anhang (S. 127—156) gibt, so gewissenhaft ist, den Autor (Dr. Auerbach) zu nennen, welchen er abgeschrieben, in Betreff des Buches selbst, worin er gleichfalls so Vieles abgeschrieben, den Namen des Urhebers vieler seiner Gedanken und Worte verschweigt? — ES hat uns daher, und gewiß unsere Leser alle werden dieses schmerzliche Gefühl theilen, die größte Ueberraschunz. ja Bestürzung verursacht, als wir das Holdheim'sche Bucb zur Hand nahmen und darin ein Plagiat erkannten, wie wir es von einem so tüchtigen Manne, wie wir eS von einem freundlich geflnnten Collegen nicht im Entferntesten ahnen konnten! — Unsere Leser werden mit Recht Beweise fordern — hier sind sie!— Wir geben auf den folgenden zehn Seiten auf der einen Columne die betr. §Z. aus unserem, auf der anderen die entsprechenden aus dem Holdheim'schen Werke — Richter, kommet und richtet!