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Der israelitische Volkslehrer · 1856-11-01 · Heft 11 (November 1856) · page 3

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 11 (November 1856)
Date
1856-11-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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voa vr. Holdheim. 285 zubereitet, und wie er hoffe, den populären Ton getroffen zu haben — und sein Herz mahnte ihn nicht, zu sagen, wem er so Vieles von diesem Allen nachgeahmt und nachgeschrieben? — DaS ist es, weßhalb wir für unser geistiges und materielles Eigenthum hiermit öffentlich in die Schranken zu treten, unS gezwungen sehen! — Der Herausgeber d. Bl. hat in seinem »l'ora umZ^s« den Dekalog, insbesondere die zweite Tafel, in einer, ihm in der That eigenthümlichen Weise schematisch dargestellt, so daß er den ganzen Umfang der Pflichten lehre, die gewöhnlich wie etwas Erternes in den Religionsbüchern abgehandelt wird, in den fünf letzteren Aussprüchen nachgewiesen und gezeigt hat, welch' ein herrliches, planmäßiges System zur Veranschaulichung der Menschenpflichten uns in Dieser fünssträMgen Sternblume des göttlichen Gesetzes gegeben sei*)! Herr H. hat, mit Ausnahme, daß er (S. 24. 49. 61.) das Wort „Ehre" eingefügt hat, ganz dieselbe Eintheilung gewählt, ohne seines Vorgängers und Wegweisers mit einem Worte zu gedenken. Die Grundgedanken der zweiten Tafel, welche unser Buch zuerst dargelegt, nämlich: Heilig seien Leben, Familie und Eigenthum (objektiv); Heilig seien That, Wort und Gesinnung (subjektiv); so daß in diesem doppelten Dreiklang sich die ganze Harmonie des sittlichen Menschenthums nach Innen und Außen glorreich offenbart, hat Herr H. stillschweigend sich angeeignet; denn bei Jedermann, der unser Religionsbuch nicht kennt, müssen Ideen und Jdeengang als Eigenthum des Nachahmers erscheinen. Am Evidentesten tritt das Plagiat im siebenten Ausspruche hervor, dem schwierigsten in der Religionslehre, bei wel- *) Schon Andere vor uns (vgl. namentl. das treffliche ^^7s "!vd5Q f'2dN7!^) haben aus dem Dekalog die Fülle der übrigen Gesetze nachgewiesen; in der anschaulichen, übersichtlichen Weise, wie in unserem Buch?, ist aber die zweite Tafel nirgends noch behandelt worden. Wir glauben damit der iSrael. Schule einen Dienst gethan zu haben und reklamiren ocese ElnrhettungStveise als unS augehörig, von der wir wohl unS fr.uen, wenn sie in andere Bücher übergeht, in Betreff deren wir aber protestiren müssen, wenn sie, kaum nach Verlaufe eines JahreS, in einem anderen Buche ange wendet wird, mit Berschwe igung unseres Namens — LS*

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