Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 11 (November 1856)
- Date
- 1856-11-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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284 Das neueste Religionsbuch werde — ein höchst bedauerlicher Umstand, der unmöglich dem Zudenthume, am allerwenigsten dem reformatorischen, zu Segen und Befestigung gereichen kann. — Jedenfalls aber sahen wir dem Holdheim'schen Werke mit gespannter Erwartung entgegen; und müssen nun, nachdem dasselbe, unter dem Titel : „LaSwUva Vedaäea", Jüdische Glaubens- und Sittenlehre >c. (Berlin, bei Springer, 1857, 126 Seiten stark) erschienen ist, eingestehen, daß wir uns in unserer Erwartung getäuscht — oder doch wieder nicht getäuscht haben. Denn Was Herr Holdheim bisher auf dem Gebiete unserer Theologie Bedeutendes und Anerkennenswenhes geliefert hat. ließ uns, in Betreff der Schreibweise, nicht erwarten, daß ihm die Befähigung zu einer innig und kindlich populären Darstellungsweise innewohne, die zur Abfassung eines Religionsbuches vor Allem nothwendig ist. Ron omves P038UMMUS omma (nicht Alle können wir Alles); und nach unserer Ansicht wäre Herr Holdheim von einer solchen Arbeit besser weggeblieben. Sein Religionsbuch zeigt auch, wie cr eS selbst fühlt, in der Vorrede eingesteht, aber den wahren Grund wohlweislich verschweigt, eine zwiespältige Schreibweise; man begegnet vielen Paragraphen, gelehrt, weitschweifig und gespreizt; diese sind von ihm; dann wieder anderen, in populär-faßlicher Darstellung — diese sind nicht von ihm. Ein solches zusammengestoppeltes Werk, durchaus nicht auS Einem Gusse, erschiene unS schon von pädagogischer Seite als gänzlich verfehlt selbst wenn Herr Holdheim die Autoren, die er benützt, um die Erlaubniß zu solcher Ausbeute befragt hätte. — Nun aber hat Herr H. das Letztere unterlassen; trotzdem daß er — ob er auch andere Bücher und wie benutzt, ist nicht unsere Sache, zu untersuchen — aus unserem Religionsbuche ganze Seiten wörtlich abschreibt, hat er, der unserem Buche brieflich solche Anerkenung zu Theile werden läßt, vor der Welt in seiner Borrede weder deS Buches noch seines Verfassers mit einer Silbe Erwähnung gechan. Er spricht da ein Langes und BreiteS, immer von sich, und wie er die Pflichten lehre behandelt, und wie er -selbständig" und „eigenthümlich" die Dinge