Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1856)
- Date
- 1856-10-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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- Unterricht und Erziehung.-----------271 ist und sich, gleichsam wie Lichtbilder auf die reine Metallplatte, in das Gemüth tief einprägen, sondern auch weil sie von den Eltern ausgehet, die das Kind über Alles liebt und achtet, denen es nächst Gott Alles verdankt. Nicht leicht wird ein gutes Kind glauben, daß eS verständigere, bessere Eltern gebe, als die seinigen. Die von diesen erhaltenen Eindrücke werden darum am tiefsten im Gemüthe hasten. Die Urtheile und Ansichten, die man von Kindheit an von Denjenigen aussprechen HSrt, die man am Höchsten stellt, bilden sich, seien sie gut oder böse, nach und nach zu bleibenden Grundsätzen aus.— Glücklich das Kind, welchem die häusliche Erziehung nur gute Grundsätze eindrückt! In diesem Falle darf die Schule bei der Uebernahme des Kindes die gute häusliche Erziehung nur fortsetzen. Gefahren zu beseitigen gibt es auch dann noch. Die Kinder treten, sobald sie die Schule besuchen, in ein gemeinschaftliches Leben ein, das mit dem öffentlichen Ähnlichkeit hat. Sie kommen unter Mehrere ihres Gleichen, die nicht gleichartig und gut sind. Der Umgang, das Beispiel der Kinder unter sich übt einen bald vortheilhaften, bald nachtheiligen Einfluß aus. Hier muß die Schule warnend und schirmend eintreten, die guterzogenen Kinder sorgsam im Auge behalten und die nicht gut erzogenen auf das löbliche Beispiel wohlerzogener Mitschüler aufmerksam machen. Auf diese Weise kann eS ihr gelingen, daß, wie manchmal eine..NachsaaL^au bestelltem Felde, ihr Wirken auch bei häuslich vernachlässigten Kindern einen segensreichen Erfolg habe. Freilich hat hier die Schule die schwierigste Aufgabe, wenn sie der fehlerhaften häuslichen Erziehung kräftig entgegenwirken soll. Sie muß da gegenüber den Eltern geradezu einen Widerspruch hervorrufen. Pflicht des Kindes ist eS, seine Eltern zu lieben und zu achten, ihnen Gehorsam zu leisten. Aufgabe der Schule ist, ihren Zöglingen diese Verpflichtung kräftigst einzuschärfen; sie muß das Möglichste thun, diese Liebe und Achtung zu pflegen und zu schonen. Wie sollte sie sonst Pflichtübung und ein gutes Betragen gegen die Menschen überhaupt erzielen, wenn daS Kind die heiligsten Gebote gegen Eltern nicht übt? Und doch soll die Schule der fehlerhaften elterlichen Erziehung geradezu entgegenwirken; tadeln, waS die Eltern gut heißen; loben, was diese schelten; fordern, waS sie untersagen; verbieten, was sie billigen, ja oft wünschen; abgewöhnen, was jenen zusagt; empfehlen, waS sie nicht wollen; Handlungen entfernen, die nur Nachahmungen häuslicher Beispiele sind! Wahrlich, eine schwere, beinahe unmöglich zu losende Aufgabe!