Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 8 (August 1856)
- Date
- 1856-08-01
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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Rundschau. 289 walten zu lassen, haben die Dinge geschehen lassen. Neberdieß haben die Behörden in Ungarn um so weniger strenge darauf g/sehen. da auch vor dem Jahre 1848 Grundbesitz den Juden bis auf wenige AuSnahmSfälle.gestattet war. Für diese Ausnahmsfälle wurde jetzt ein Gesetz statuirt, daß die Juden aus dem Besitze dieses Grundeigenthums zu bringen find. Wir würden insofern nichts dagegen einzuwenden haben, wenn die Regierung damit bloS beabsichtigen würde ein Gesetz aufrecht zu erhalten, um die eigene Würde zu wahren. DaS Actenstück ist jedoch in einem Tone abgefaßt, der nach anderen Zeiten riecht. So heißt es darin die Juden hätten sich in den Besitz „eingeschlichen." Heißt dieß aber wohl eingeschlichen, wo der Kauf öffentlich geschieht, wo man den Kauf öffentlich protocolliren läßt? —Die Regierung wird aber endlich dazu geuöthigt sein, das ganze Gesetz aufzuheben. Wie jetzt die Dinge stehen, wird der Grundbesitz in die Hände einiger weniger reichen Leute fallen. Der Besitzer, der sein Grundstück verkauft, thut es nicht aus Vergnügen, nein des Gewinns halber. Wo der reiche Mann die Concurrenz nicht zu scheuen hat, wird der arme Grundbesitzer mehr als sonst gedrückt. Der Besitz selber aber fällt in die Hand einiger Wenigen. CS führt das Zustände herbei, wie wir sie in England finden, die aber bekanntlich nicht zu den schönsten jenes gepriesenen Landes gehören. Da könnten wir ganz andere Dinge diesem Jnsellande ablernen, die viel heilsamer wären. In dem Krsnlande Mähren ist es ein minder wichtiger Gegenstand, der -»einen Sturm in einem Glase Wasser" erregt. Es müssen nämlich da Braut und Bräutigam die Religionsprüfung ablegen, wenn sie Heirathen wollen, und zwar besteht noch das Gesetz, daß dieselben aus dem „religiös (?) moralischen Lehrbuche Luv 2ion," welches überdieß schon längst außer Gebrauch gekommen ist, geprüft werden. Diese Prüfungen wurden bis zum Jahre 1848 vom Rabbiner in Gegenwart von politischen Ortsbehörden vorgenommen, und bildeten für beide eine EinnahmSquelle. Seit dem Jahre 1848 wurden sie vom Rabbiner allein vorgenommen. Jetzt aber ist eine Verordnung des UnterrichtS-MinisteriumS erschienen, nach welcher die Lehrer die betreffenden Prüfungen vorzunehmen haben. Es geschieht dieses im Interesse der Lehrer, die in diesem Kronlande im Allgemeinen sehr schlecht gestellt sind. Bekanntlich bestehen in den jüdischen Gemeinden Mährens Volksschulen zu zwei oder drei Classen und die Lehrer beziehen heute, wie zu Zeiten Maria Theresias jährlich fl. 180. Leider find auch die Verhältnisse der Rabbinen in Mähren nicht sehr glänzend; und die größten RabbinatS- Eitze find jetzt erledigt. ES liegt dieses in den Verhältnissen der Zeit;dieft wünschen den Rabbiner nach diesem, die andern nach einem anderen Schnitte und die Vereinigung ist selten oder gar nicht zu erzielen. Wir sehen ein derartiges Schauspiel jetzt auch in der Residenz. Bon allen Ecken und Enden kommen die Herren herbei, um das Wort Gottes zu verkünden. Noch war keiner da, der nach allen Richtungen hin befriedigt hätte Man möchte einen neuen Concou.rS ausschreiben, wenn man nicht ge-