Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 8 (August 1856)
- Date
- 1856-08-01
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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2Sö bräuche in den traurigen Zeiten der blutigen Verfolgungen des Mittelalters, nach dem Zeugnisse eineS dergrößten und scharfsinnigsten Gelehrten jener Zeit*), nicht selten entstanden sind, so müßte eS wahrhaft unbegreiflich erscheinen, wie man sich der Aufhebung derselben mit so zäher Hartnäckigkeit widersetzen, oder gar jene, welche im Grunde weiter nichts gethan, als daß sie einzelne derselben aufgehoben Habels, mit wahrhaft kannibalischer Wuth anfallen und verfolgen kann, wüßte man nicht, daß Unwissenheit, Selbstsucht und Heuchelei in den scheinbar fanatischen Kreisen das Ruder fuhren. Nur Eines möchten wir auch bei diesen Gebräuchen empfehlen, daß nämlich der Einzelne sich nicht davon lossage, besonders wo sie den Ausdruck der allgemeinen Gottesverehrung bilden und in das Oeffentliche hinaus treten, schon wegen der Zer- Mtterusg-^INV^ MN'Utt-IVP' weshalb aber auch gerade dem religiösen Bedürfnisse Vieler nachgegeben werden muß, soweit es gesetzlich gestattet ist, und man sich nicht selbstgenügsam trotzend auf einen Standpunkt bannen darf, der dem Bedürfnisse der Zeiten und Verhältnisse gegenüber eben so lügnerisch als unhaltbar ist; — aber auch deshalb, weil die Meisten zur Beurtheilung der hier in Betracht kommenden Fragen nicht fähig sind-**) Daß aber jede Gemeinde, resp. chre Religionsbehörde zur ----Aufhebung solcher Gebräuche, die überhaupt oft keinen Grund haben, jedenfalls aber bei m Aufhören des Grundes, oder bei eingetretener Veränderung der Zeiten und Verhältnisse, die volle Befugniß haben, kann nach der obigen Erörterung keinen» Zweifel unterliegen. Von Sektenwesen kann bei solchen Dingen, die das Wesen des Glaubens nicht berühren, selbverständlich nicht die Rede sein, eben so wenig von Zersplitterung bei einer Verschiedenheit in verschiedenen Gemeinden, da das oben berührte schöne Gesetz gegen die Zersplittung N1N12tt 1VP' ausdrücklich nur von der Zersplitterung in derselben Gemeinde Handell ***), und Verschiedenheiten in verschiedenen Gemeinden selbst *) ». Ja5r Ehajim Bacharach, Chawoth Ja5r G. A. Nr. 238. *) Kür diesen Fall allein spricht sich auch Chawoth Za?r l. l. gegen die Aufhebung aus. *) Thalm. bab. Iebamoth fol.!4. 5. stzz 1NN1ZNN fl^VN 'S '121 1'Z?2 j'Z'N 'N2 "2 ^2 Main,, v. d. Götzendienste c.!2. Z. 14. 1'P2 'N2 '2 VN' t^V ^) NM 7-.1NMN ^221 SIN N5 -?2NV 2N2O2 27W T"!?'. TN 2N2Q2 '121 M^INZ N^NV^- Es versteht sich jedoch von seibst. raß dieses Ger- VI. 20