Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 8 (August 1856)
- Date
- 1856-08-01
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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SS2 De? Setrauch stiStex für die Golah (Bab^lonier) auf den Festtag selbst beschrankt wurde, für unsere Zeit ganz aufgehört, weil die Ursache aufgehört hat und angenommen wird, daß das Verbot für solchen Fall gar nicht erlassen ward; ja sogar sociale Rücksichten auf vorausgesetzte feindselige Absonderung wirken hier bestimmend ein*). Eben so sind alle Gesetze, welche aus Rücksicht auf die Gesundheit erlassen wurden, wie das frühere Gebot deS HSndewaschens zwischen dem Genuß von Fleisch und Fischen wegen Gefahr deS Aussatzes, außer Gebrauch, weil Zeiten und Länder hierin verschieden sind**)- Ein^ weiteres Beispiel für das Aufhören solcher rabbinischen Gesetze bietet das früher bestandene Gebot, während des Gebetes einen Gurt um den Leib zu binden, das heute aufgehört hat, weil der Grund desselben nicht mehr besteht***). Aus demselben Grunde dürste auch die Kopfbedeckung bei dem Gebete heute nicht mehr erforderlich sein, da das Verhüllen der Füße nur in jenen Ländern bei'm Gebete geboten ist. wo es die LandeSsitte fordert, auch vor dem Fürsten mit verhüllten Füßen zu erscheinen, und ein anderer Grund auch für die Kopfbedeckung, für welche außer dem Gebete kein Gebot vorhanden ist, nicht angegeben wird, ja es dürste aus der umgekehrten *) Siehe «. Ascher zu Tract. Aboda sara Abschn. ». P^N"! dMVTN *?"zn ."»'nn5 'P'-M dH?NV!7 MI ONO "P'PV ^2 'VI V-Ntt 1N"2Q ^LNS und kurz vorher 5<^'Z?V?V n-.:^n **) Uas«n ^.dranAm zu Or. Ch. l73. Aus diesem Grunde hat für unsere Zeit auch daS Aussaugen deS Blutes nach der Beschneidung (Tl^LO) keine Verbindlichkeit mehr, da eS ausdrücklich wegen Gefahr der Gesundheit deS KindeS angeordnet ward Thalm. Sabb.!33. d. Zore Dea 3), ganz so wie das Auflegen von Pflaster und Kümmel, wozu es verglichen wird, und daS allenthalben heute aufgehört hat. Nur die Ignoranz kann sich daber gegen die Aufhebung jenes in unserer Zeit unnützes, und sogar gefährlichen Gebrauchs noch stemmen.--(In einer Gemeinde i» Baden kam jüngst der bedauerliche Fall vor, daß ein Zlonel »a die größte Angst versetzt wurde, wegen Symptome einer gewissen Krankheit, bei welcher fitten- und gewissenlose Väter das ^j? 7!)? 1^2 besser beherzigen sollten, die Us-K» vorzunehmen. — Möchte dieß den bochlöblilbea Oberrath zu Karlsruhe doch bewegen, hierin dock andere ReligionSbehördeu nachzukommen, diesen Ge- oder besser Mißbrauch abzuschaffen und durch dND'ttv dN'vN diN22O sein rituelles Gewissen beschwichtige»! — «um. d. Red.) —) Siehe Tos. Sabb. fol. w. ». ^NM^