Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 8 (August 1856)
- Date
- 1856-08-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3129675-3129764-3129773--1656-3131478- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
226 Der Gebrauch Die neuere Forschung hat aber als unzweifelhaft nachgewiesen, daß jener Satz erst von Rabbi (in der zweiten Halste des zweiten Jahrhunderts d. g. Z.) aufgestellt wurde, sei es w der guten Absicht, um die Einheit des religiösen Lebens in der Zerstreuung zu erhalten*), sei eS in der verwerflichen, um ^t^^r^chilfi^seines Ha vergrößern**), wie er denn allerdings die wichtigsten Prärogativen deS Synedriums an sich zu ziehen wußte***), was doch schwerlich aus dem Streben nach Erhaltung der Einheit im Zudenthume erklärt werden kann, da nichtS so sehr geeignet war, diese Einheit zu zerstören, als die Vernichtung des Ansehens der obersten Religionsbehörde-s). Eben so steht historisch fest, daß zu keiner Zeit, weder vor noch nach „Rabbi" , ehe durch die Trauer des Mittelalters die Einheit Israels und die Kraft seiner Lehrer so ganz gebrochen waren, die Reltgionsbehörden Anstand nahmen, die Verordnungen und Einrichtungen der Frühern aufzuheben, und neue, der Zeit und den Bedürfnissen angemessene, zu schaffen und ins Leben zu rufen-^j-). Selbst mosaische Gesetze wurden bei genügendem Grunde von den Behörden bei ihren Anordnungen nicht beachtet 1^). ES kann daher keinem Zweifel unterliegen, daß es, trotz jenem Ausspruch Rabbi's in der Mischna, mindestens gewisse Falle und Voraussetzungen geben muß, bei deren Vorhandensein die S. D. Luzzato, Kherem Cbemed III. S. 75. **) Z. H Schor. Hachaluz II. S. 49. "**) Siehe Grätz, Geschichte u. s. w. Vierter Band, S. 234. ff. 5) Dies geht klar aus der historisch auch sonst wichtigen Tosiphta Sanhedrin c. 7. hervor, liegt aber auch in der Natur der Sache, da der Einfluß und die Herrschaft eines Hauses immer nur von der Persönlichkeit des Hauptes desselben abhängt, was bei einem Kollegium nie der Fall ist. und außerdem jene Herrschast immer als eine angemaßte erscheinen muß, während die Macht des Synedriums in der Offenbarung wurzelt; siehe auch Thalm. Zerns. Pes. c. 6, Hal. t. 1122 7"WQ^ N"2 7^v '2SV ^di'w'I NZN^NQ 12"!' vill. ^.^ z. St. Dasselbe dürste auch aus dem Umstände hervorgehen, daß «. Jochanan den S. nach der Zerstörung des TemvelS, wo es vor allem gerade galt, eine neue Einheit, reSp. Mittelpunkt zu schaffen, die wichtigste Prärogative des Vorsitzenden auf das Kollegium des Synedriums übertrug. 55) Bgl. More Nebuchim Has'man v. N. Krockmal, Luzzato und besonders Schor l. l., der dies mit immenser Gelehrsamkeit nachweiset; f. auch Brück, Pharisäische Volkssitten und Ritualien, 2. Bändchen S. l3 ff. . ^5551 Siehe Aboda Sara fol. l3, a.c. Tos. '"Idt Ivtt 7r-?5 s auch d»e besonders wichtige Stelle Ierusch. Gittin c. 4. Hal. 2, Gemara. Tha!;;:. vabyl. Iebamoth fol. 90. Es ist auffallend, daß Schor diese Stellen nickt anfuhrt.) s. auch Brück l. l. I. S. XXXV. Anm. l60. Mischna Reschhaschanah 4. s. Grätz, Geschichte Bd. 4. S. Id.