Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1856)
- Date
- 1856-07-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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202 RettgkonSgestnckche. einander gestellt und so fem Werk selber zerrissen habe? — Gleich dem von der weichern zur derbern Speise fortschreitenden Kinde dienten nach dem Pentateuch dem Menschengeschlecht in seiner Kindheit nur Vegetabilien, und erst nach der Fluth auch animalische Speisen zur Nahrung.*) L. Ich möchte besonders wissen, ob in den eigentlichen mosaischen Gesetzen ^md Einrichtungen sich Beispiele unleugbar fortschreitender Entwickelung finden? R^Nün, da will ich Sie gleich auf mehrere aufmerksam machen.. — Der Stammvater Abraham Hatte seine Halbschwester, Jakob zwei Schwestern, Mose's Vater Amram seine Tante zur Frau; daS Alles wird vom mosaischen Gesetz späterhin (S. M. 18, S. 12. 18.) streng verboten. L. Welch eine große Abweichung dieses mosaische Verbot vom Herkommen und den Sitten der Väter, deren Frömmigkeit doch sonst als Vorbild aufgestellt wird! R. Noch mehr. Früher versahen die Erstgebornen aller Stämme und Familien Israels den Priesterdienst, nach Errichtung der Stiftshütte tritt dagegen der besondere Stamm Levi ausschließlich an deren Stelle (4. M. 8, 16. ff)- L. Wahrlich, eine bedeutende Umänderung, die um^ss merkwürdiger erscheint, wenn wir bedenken, wie die orthodoren Ko- 5) Eigentlich wäre dieses eher.ein Rückschritt zu nennen, indem wir w der göttlichen Grlaubniß zu bloßer vegetabilischer Kost ei» Moment der himmlischen Liebe gegen alle ihre Geschöpfe finden und daher in der statuirten Tövtung und Jnschreckensetzung der Thiere einen Fortschritt nicht erbttkken tonnten. Wohl aber, und daS hat gewiß der geschätzte Verfasser sagen wollen, erkennen wir darin den bedeutungsvollen Umstand, daß der göttliche Wille aus die menschlichen Zustände die entsprechende Rücksicht nimmt. Nachdem nämlich der paradiesische Zustand, welcher einen allgemeinen Frieden auf Erden darstellte und daher in der Gestattung der bloS vegetabilischen Kost einen Ausdruck findet, durch das fortwährende Einken der Menschheit mehr und mehr alterirt wurde, so erforderten die geänderten Verhältnisse und physischen Zustände, die sich auch balv in der Abnahme der Lebenszeit kund geben, die Gestattung animalischer Nahrung. — Dazu kommt noch der Umstand, daß in seinem reinen Urzustände der Mensch auch deßhalb der animalischen Kost sich enthalten sollte, um nicht de« thierischen »niwus verthierend in sich aufzunehmen. Hierauf kommt das G-seh später, durch das Verbot des Genusses vom Blute (^',75 gin '2 VAN), sowie des Fleisches der nicht von Vegetabilieu lebenden Säu, Snhlere (Raubthiere), vermittelnd zurück. Anmert. d. Ned.