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Der israelitische Volkslehrer · 1856-06-01 · Heft 6 (Juni 1856) · page 21

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 6 (Juni 1856)
Date
1856-06-01
Page
– (sequence 21)
Language
German
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Reee»fionen. Wie übrigens auch die Meinung dieser Rabbiner und selbst VeS Rabh in dieser Hinsicht sei: Thalmud und Ritualgesetzesleh. rer lassen keinen Zweifel, daß schließlich der Gebrauch nicht nur daS Ritualgesetz nicht aufhebt, sondern umgekehrt, daß der Gebrauch aufgehoben werden müsse überall, wo er mit dem Ritualgesetz in Widerspruch steht, oder auch nur die Uebertretung eines solchen zu befürchten ist*), oder sonst wichtige Rücksichten, wie der Gesundheit, oder sittliche Anforderungen seiner Aufhebung das Wort reden. (Fortsetzung folgt.) -,,5«,.- SS. Reeensionen. Vollständiges Gebet- und Erbauungsbuch zum Gebrauche bei Kranken, Sterbenden, in dem Trauerhause und auf dem Friedhofe. Mit neuer deutschen Übersetzung, neuen Betrachtungen, Gebeten, thalmudischen Sprüchen und Erzählungen, hebräischen und deutschen Grabschriften, Trauergebräuchen :c. und einer Gedächtmßtafel. Herausgegeben von Emanuel Hecht. (Brilon, 1856. Druck und Verlag der M. Friedlander'schen Offizin. — Preis DaS „Sepder Ssekajim« deS verewigten Dr. Rebfuß war bereits, indem es den reindeutschen Dusdruck und dadurch daS erste Licht in dieses so wichtige, aber leider immer noch so obscure Gebiet unserer Liturgie und häuslichen Andacht gebracht ») Auch k. Ascher spricht sich entschieden für die Aufhebung 5er Gebräuche aus. wo sie mit einem Ritualgesetz in Widerspruch stehen, oder nur die Uebertretung eines solchen durch die Uebung des Gebrauchs zu bergen r"N2Lh V 7N2P 12 ^O1PQ2 vtt *528 )7?W/'V2Q NN V'^-U N-NN H'TX 2N2Q7t ^1 NPMN^l 2^ <ZN)Q 1>'Sd< IN'^ N12Z? r?>2 N"1N ^2^ d^12^? ^1 ES würde für das lesende Publikum, sowie für die Herten Verleger selbst sehr zweckmäßig fein, wenn bei Nebersendung der zu despreckendea SchnsLen immer de? Preis angemerkt werden wollte. — D. Red.

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