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Der israelitische Volkslehrer · 1856-06-01 · Heft 6 (Juni 1856) · page 20

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 6 (Juni 1856)
Date
1856-06-01
Page
– (sequence 20)
Language
German
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Nlad-s. 188 Dieser Rabbiner führt für seine Behauptung ferner Taanith 28 d an, wo ebenfalls Rabh dem Gebrauche selbst gegen das rituelle Gesetz das Wort redet. Hier traf dieser nämlich die Babvlonier an, da sie am Neumond das Halle! beteten, und wollte dies aufheben, that es aber nicht, als er merkte, daß es ein überlieferter Brauch sei. Allein auch dieß beweist nichts Im Hallelbeten selbst wird kein Gesetz übertreten; im Gegentheil der Gebrauch hat seinen gesetzlichen Grund in der Annahme des Neumondes als Festtag*). Es handelt stch also in Bezug auf den Segensspruch, der hier als ungesetzlich betrachtet wird, und dennoch dem Gebrauche nach wider das Gesetz beibehalten worden, bloS darum: ob er überhaupt über den Gebrauch gesprochen werde, was aber thalmudisck eben nicht zu bezweifeln ist**). Indessen Kolon selbst, der diese Ansicht aufstellt, nimmt für die Praxis seinen Satz gewiß selbst nicht an, wie er denn in dem GA in dem ihm vorliegenden Fall nur zu Gunsten des Gebrauchs entscheidet, weil durch ihn kein Verstoß gegen das Ritualgesetz, wohl aber die Verehrung der Tora bewirkt werde. Er selbst führt ein Gutachten des R. Hai Gaon an, welches gerade das Gegentheil von jenem Satze ausspricht, da der Gebrauch des Tanzens mit der Tora am Gesetzesfreudenfest im Ritualgesetze seine Erklärung findet, (stehe Orach Chajim 339, 3. nebst Comm.), und beschränket selbst Raä. 8. diesen Grundsatz auf gesetzlich begründete Gebräuche***). *) Siehe auch Megilla fol. 22. ^!2dHv WWV 12 N"1 und es scheint dies nicht allein auf die Frauen bezogen werden zu dürfen (s Raschi). da diese bei der Einrichtung des Gottesdienstes wohl keine solche Berücksichtigung gefunden hätten, sondern Gebrauch ves „Volkes-' gewesen in sein, der später aufgehoben wurde, wahrend er sich bei den Frauen erhielt (s. daselbst und Thalm. Jerus. Pes. l. l. s. über Rosch Chodesch als Festtag auch Thalm. Babylon. Pes. 77, a. Tosaph. Rosch Haschana 21. d. » VI V^NN N'l Dadurch fällt auch der Entwurf des Verf. des Anfangs der Briefe über Choreb gegen die Aufhebung des zweiten Festtags, weil nämlich die Segenssvrüche für denselben als vergebliche (^LI^ MI^2> verpönt würden. So lange der Gebrauch besteht, find sie es nicht; mit der Aufhebung des Gebrauchs hören sie natürlich ebenfalls auf, diese verpönt sie aber nicht für die Dauer des Gebrauchs. Eine Argumentation, wie diese, würde gegen die Aufhebung jedes Gebrauchs sein, wenn sie Platz griffe. ***) S. die von Aolon angeführten Tosaphoth Baba Bathra fol. 2, ».

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