Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1856)
- Date
- 1856-06-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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182 Der Gebrauch / ' Jedoch selbst da, wo der Gebrauch mit einem Ritualgesetze nicht tn Widerspruch, ja sogar, wo ein solcher ihm zur Seite steht, und derselbe aus diesem gleichsam hervorgewachsen ist, muß er aufgehoben werden, sobald durch seine Uebung ein anderes Ritualgesetz übertreten werden kann, oder andere wichtige Gründe für dessen Aufhebung sprechen. Dies geht zunächst aus der mehrerwähnten Talmudstelle Pes. fol. 51 hervor, da hier die Aufhebung deS Gebrauchs deutlich nur von einer solchen Befürch. tung abhängig gemacht wird. Dasselbe sehen wir Tract. Nidda fol. 67 d, wo der, sogar durch das Gesetz gestützte Gebrauch der nächtlichen Benützung des Frauenbades von vielen Thalmudtehrern auS Gesundbeits- oder sittlichen Gründen aufgehoben wurde. Auch R. Mos. Jsserles huldigt dieser Annahme und stellt sogar als Grundsatz auf: daß ein Gebrauch überall, wo neue Umstände eintreten, wodurch die Uebertretunq eines RitualqesetzeS oder sittlicher Nachtheil zu befürchten steht, was früher nicht der Fall war, aufgehoben werden müsse*). Er spricht dabei den schönen, fruchtretchen Gedanken aus, daß die Anordnung (der Gebrauch) ursprunglich für solche Fälle gar nicht getroffen worden sei, dabei also von einer Aufhebung gar nicht die Rede seilt könne. Ein anderer Rabbiner—) sucht zwar den Beweis zu führen, daß der Gebrauch zu erhalten sei, selbst wo er gegen ein Gesetz verstoße, und stützt sich dabei zunächst auf den in Rede stehenden Ausspruch Allein wir haben die Bedeutungslosigkeit dieses Ausspruchs für andere Fälle nachgewiesen, da er zunächst nur bei Chaliza vorkommt, wo es sich gar nicht um das Gesetz selbst, sondern um die Art seiner Ausübung handelt, in welcher Hinsicht aber, wie eine genane Betrachtung der Thalmudstellen ergibt, die Halacha, d. h. die gesetzliche Annahme einer der beiden Meinungen, noch nicht festgestellt war, so daß der Ausdruck eben nur sagen zu wollen scheint, daß deßhalb eine entgegenstehende Halacha nicht fest zu stellen sei, weil die eine Meinung sich bereits als Gebrauch eingelebt habe. Jedenfalls muß?in Schluß von diesem Ausspruche bei Chaliza auf dessen Anwendung wirklichen Gesetzen gegenüber, als ein Trugschluß erscheinen (wie wahre t'aüueiae LZurxv äietioms) »1 T. A. Nro- 2l: V^NN 1p"!' 5^2? "Q1 V'V'Z VlfH 5 N'N d^V IW'dH M VN'V^ dN'N", «N^tt MWQ -Q"?. PN^ V'NLMIN »V'2V5NN V'PNN **) L. Joseph Kols» G. A. Rad. 9.