Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1856)
- Date
- 1856-06-01
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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ZLWoag. leitet werden könnte, jedenfalls im jerusalemischen Thalmud seine Berechtigung*). Diesem gemäß sind also zunächst folgende zwei Arten von Gebräuchen zu unterscheiden:!. Gebräuche, welche sich aus Unwissenheit eingeschlichen haben lNPiS 2. Gebräuche, deren Inhalt als nicht gesetzlich erkannt wird oder wenigstens bei deren Einführung erkannt war, und zum die Schutze gegen Übertretungen eingeführt wurden ID^I- Hier aber stehen wir schon auf dem Felde der kontroverse. Es stehen sich nämlich zwei völlig verschiedene Ansichten gegenüber. Die eine Ansicht**) behauptet, daß selbst die irrthümlichen Bräuche nur Gelehrten gegenüber zu gestatten seien, nicht aber Unwissenden und Leichtsinnigen, weil sie wirklich Unerlaubtes damit verwechseln und dadurch zu Uebertretungen gesetzlicher Bestimmungen kommen; die zur Umzäumung eingeführten Bräuche können dagegen niemals aufgehoben und selbst nicht wie ein Gelübde aufgelöst werden. Uebrigens muß hier gleich bemerkt werden, daß nach allen Ansichten jeder Gebrauch, gleichviel wie er entstanden, eine gesetzliche Grundlage haben müsse, jeder dagegen, der einer solchen entbehrt, nicht nur aufgehoben werden dürfe, sondern es sogar Pflicht sei, ihn aufzuheben. Solcher Gebräuche werden im jerusalemischen Thalmud hier mehrere angeführt***). Eine gesetzliche Grundlage hat der Gebrauch, am Vor- NPDl -,N1O X1NV IZ'ttw -,2"? ^2 "10W2 N2tt 5-51NV 12 PNI' ttlNW 121 ^21 1^ ^'NV?N1 11O'tt2 12 -5 PN IIO'tt 12 )NU 81N1 1N1V Pes. cap. 4. «alaeda I 121 "?'"N1 N"X "lp!12.tt"2W1 ,O'NOS NQN^V s"2Q1 (** »NVN N'« N"1S ***) Vgl. Jos. Karo zu Tur Orach Ehajim e. S70. Wichtig ist in dieser Hinficht besonders P-, in 'S- 'Ilv'ttN dUN2Q O^XII SM j221NO 'di ^.IdilO 11O^ Q1PO2 7^«NV V'NOS '21Z?1 V1VV1 N12Z?N INV^? ^N2 IMVIRNN^ »V^ 121 ^SV ND^ ^2NV ^M'N N2"N N^v^l »Kein Gebrauch kann ein Verbot einführen, das gar nicht besteht, er kann aar eia Beflehendes erweitern., wie der Gebrauch am Vormittage de» Nüst-