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Der israelitische Volkslehrer · 1856-05-01 · Heft 5 (Mai 1856) · page 22

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 5 (Mai 1856)
Date
1856-05-01
Page
– (sequence 22)
Language
German
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144 Bertheidigung der Conferenzmänner Empfindlichkelten sich ausgesprochen haben, eine zweite nüchterne Ueberlegung ihre Stelle einnehmen und die verschiedenen Ansichten versöhnen und vereinigen werde, versteht sich nicht minder von selbst. Und welche leitende Grundsätze, welche Platform stellte die Eonftrenz auf, um ihre Entscheidungen darnach einzurichten? Die Bibel und den Talmud, und zwar letzteren besonders aus dem Grunde, weil die Conftren; wohl wußte, daß es in der Geschichte der Nationen eine reine Unmöglichkeit ist ^ud ovo" zu beginnen, daß vielmehr jede weitere Cntwickelung auf vorhergehende Tatsachen gegründet werden muß, und daß die Bemühungen jeder Zerstörung im Großen sich als verfehlt erweisen werden und müssen. Deßhalb wurde die Fahne, welcher die jüdische Nation die letzten achtzehn Jahrhunderte gefolgt ist, ergriffen und wiederum entfaltet, um den Fortschritt der gegenwärtigen Zeit zu leiten. Und ist der Talmud ein Hinderniß, ein Hemmschuh für gesetzliche Reform? Schließt er einen gesetzlichen Fortschritt, eine befriedigende Lösung des Widerstreits aus, in welchem Religion und Leben in unseren Tagen begriffen sind? Keineswegs. Die Konferenz ging von dem Gesichtspunkte aus, daß der Talmud, recht verstanden und nicht oberflächlich gelesen oder falsch erklärt, eine mächtige Reform an und für sich selbst ist, indem er bald biblische Gesetze abschafft, bald neue Institutionen schafft, bald die Gewohnheiten der alten und die Gebräuche seiner Zeit firirt und regelt*). Die Frage war also einfach diese: Welches waren die Grundsätze, die die Talmudisten bei diesem wichtigen Werke leiteten? Welches war die Autorität, wodurch sie die Ausführung einer so verantwortungsvollen Aufgabe übernahmen? Waren diese Fragen einmal, nach den Anforderungen einer wissenschaftlichen und unparteiischen Antik, beantwortet, diese Grundsätze festgesetzt, dann waren sie auf 5) Dieß mag wohl die Anficht der vvrs. Lilienthal und Wise (ob richtig oder unrichtig, soll hier nicht untersucht werden) sein, daß ver Talmud durch den Talmud zu reformiren sei. Herr Leeser und seine Gesinnungsgenossen stimmen dieser Anficht gewiß nicht im Entferntesten bei. In der Platform, welche in Nr. 1. die Göttlichkeit der Bibel und in Nr. 2 die talmudischen Auslegungen der biblischen Gesetze für traditionell, gesetzlich und logisch erklärt, und zum Ueberflusse noch hinzufügt, daß jene Gebote nach der Erklärung des Talmuds erforscht und geübt werden müssen, ist gewiß auch nicht die mindeste And-utpng »nfhnlr?,, yc,ß d>> s.., -rf!..^»»»» biblischen Gesetze sich wiederum deuten und sogar abschaffen tass n, um den Constikt der Religion mit dem Leben auszugleichen. Tie Probe übrigens, welche Hr. vr. L. von seinen Reformplänen durch den Vorschlag, die tznaliz.: durcb »kiäuscdiu »! tu»i« (rückwirkende Ungültigkeits-Erklärung der Ehe) zu defntigeu. gegeben Hai, ist nicht sehr viel verheißend. (Vgl. Märzhest, Nr. 17.)

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