Mannheim
Compact Memory

Der israelitische Volkslehrer · 1856-05-01 · Heft 5 (Mai 1856) · page 15

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 5 (Mai 1856)
Date
1856-05-01
Page
– (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3129675-3129764-3129770--1563-3131382
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

za Gießen. 137 kann, selber um eine Unterstützung anzusprechen, einem solchen Manne ein entsprechendes Schreiben einzuhändigen, das er edelmüthigen Menschen blos vorzuzeigen hat, um sie zu veranlassen, dem stummen Bittenden den Mund zu öffnen und durch freundlichen Nach und kräftige That ihn aufzurichten, — das ist für uns, meine verehrten Amtöbrüder, eine Quelle der Berufsfreudigkeit, auf deren Ungetrübtheit und Lebendigkeit wir um so mehr zu achten haben, als wir darin für so manche Berufsbitterkeit einen Ersatz suchen müssen. Der Talmud hat auch hier wieder Recht, wenn er sagt : NNpN?Q IM' TlpZMN (Höher, wer das gute Werk veranlaßt als wer es vollbringt.) — In größeren Gemeinden, in welchen neben reichem Besitzthum der jüdische Wohlthätigkeitssinn noch lebendig ist, da mag es sich der Rabbiner, nach dem erweiterten Antrage eines unserer Herren Collegen, zur Norm machen, keiue Empfehlungszeugnisse nach Außen zu geben — ein solches Zeugniß wäre zugleich ein trauriges Armuthszeugniß für eine solche Gemeinde! —aber in den mittleren, in den kleineren Gemeinden, in welchen die Mittel beschränkt sind, da müssen wir uns nach Außen wenden und müssen dort an den Thüren unserer glücklichen Brüder anklopfen und um Hülfe bitten. Gestatten Sie mir. meine Freunde, aus meiner eigenen Erfahrung die Mittheitung, daß ich, seitdem ich daS Rabbineramt bekleide, auch nicht ein einziges Empfehlungszeugniß für Bedürftige ausgestellt habe, das nicht den gewünschten Erfolg gehabt hätte, obgleich alle in der Regel blos an unsere Frankfurter Religionsgenossen gerichtet waren (?NID*? 'N*?tt ON*? Dagegen bin ich aber auch äußerst vorsichtig bei der Ertheilung solcher Empfehlungen. Und diese Vorsicht kömmt meinen empfohlenen Schützlingen sehr zu Starten. Der Antrag sud 11 (7) betrifft die in dem praktischen Leben unserer Viehzucht treibenden Religionsgenossen auf dem Lande oft sehr störende, zu mancherlei Unannehmlichkeiten und Reibereien führenden Vorschriften über 1122 (Behandlung der männlichen Erstgeburt bei Hausthieren). ES muß jedoch der Beschlußfassung der Conferenz vorbehalten bleiben, ob sie ihre gutachtliche Ansicht über derartige vereinzelte Fragen abzugeben gewillt ist, denen nothwendig die Discutirunq des Princips vorangehen müßte, auf weichem diese Vorschrift beruhet. — UeörigenS maz bei dieser Gelegenheit auf die merkwürdige Verschiedenheil ver Leseart hingewiesen werden, die sich in Betreff dieser Vorschrift bei Maimonides findet. Die sämmtlichen rabbinischen Autoritäten von Abraham ben David bis auf Zacob ben

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.