Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1856)
- Date
- 1856-05-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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M Gießen. ZSS Theile unserer Religionsgenossen, bei welchem das Gebetbedürfniß wirklich lebendig ist. fast ebenso unverständlich wären, wie die hebräischen, wenn anderseits diese Klasse unserer Religionsgenossen den ihren Gesinnungen, Wünschen und Empfindungen adäquaten Ausdruck darin finden könnten. Was den erwähnten andern Antrag betrifft, so dürfe es um so weniger nöthig sein, die Bearbeitung eines neuen »Lekulekav- ^ruek« zu veranlassen, da —abgesehen von Der projectirten Bearbeitung eines Buches zur häuslichen Andacht und Erbauung, die sich naturgemäß an daS religiöse Ceremoniell in Haus und Leben anschließt — bei der in Rede stehenden Predigtsammlung vielfach die Gelegenheit gegeben ist, diese Gegenstände auf gemächlich anregende Meise zu behandeln. Rücksichtlich der sub Antrag 10 (4) angeregten Catechisation für die confnmirte Jugend erlaube ich mir meine unmaßgebliche Ansicht auszusprechen, daß ich bei 14—18 Zahre alten Jünglingen und Jungfrauen, wenn — was doch in der Regel vorausgesetzt werden muß ^7 physische und geistige Entwicklung gleichen Schritt bei ihnen gehalten haben, das Catechisiren für unangemessen halte. Damit will ich jedoch durchaus nicht gesagt haben, daß ein religiös fortbildender Unterricht für die confirmine Jugend nicht statt finden solle. Vielmehr halte ich denselben in der Niemals unbedenklichen Übergangsperiode aus dem Knaben- und Mädchen-Alter in das des Jünglings und der Jungfrau für dringend nothwendig. Nur scheint mir die Form dieses Unterrichts mehr in freien Vorträgen, in dem Lesen und Erklären biblischer oder auch sonstiger Bücher religiösen und religionsgeschichtlichen Inhalts bestehen zu müssen. In dieser Auffassung wird dieser Antrag bei den verehrlichen Conferenzmiigliedern gewiß eine hohe Berücksichtigung finden, und aus ihren bei der betreffenden Verhandlung mitzutheilenden Erfahrungen dürfte sich dann auch der entsprechendste Modus für diesen Unterricht ergeben. An die öffentliche Gottesverehrung schließt sich ferner, wenn auch nur als etwas AeußerlicheS, der Antrag 14 (5): die Einführung eines gleichmäßigen Ornates für die Rabbiner. — Ein Schüler des k. Jockanan machte zwar (8ekadb. 145 d) die malitiose Bemerkung?^1XQ N'N .^V ")SV .'.^.171 '22 'L^ — weßhalb er freilich von diesem, gewiß mit Rech:, auf eine derbe Weise zurechtgewiesen wurde: — ich glaube jedoch nicht, daß wir aus Scheu vor derartigen boshaften Kritteleien diesen Antrag unberücksichtigt lassen dürfen. Wohl ist eS die gediegene wissenschaftliche Bildung, die strengste ungeheuchelte Smenreinheit und Religiosität, die allein dem Stanve der